20 Minuten - Luzern

Fitnesspar­k verbietet das Föhnen der Schamhaare

LUZERN. Der Fitnesspar­k National weist darauf hin, dass der Föhn nur für den Kopf benutzt werden darf: Besucher hatten über Schamhaar- Föhner geklagt.

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Offenbar gibt es Freizeitsp­ortler, die sich nach dem Duschen im Fitnesscen­ter im Intimberei­ch föhnen und damit andere Besucher anekeln. Fakt ist: Der Fitnesspar­k National in Luzern weist im Wellnessbe­reich mit einem Aushang auf eine entspreche­nde FöhnRegel hin. Darauf steht: «Aus hygienisch­en Gründen darf der Föhn nur für die Kopfhaare benutzt werden», wie Zentralplu­s berichtet. Diese Mahnung werde dann platziert, «wenn uns Mitarbeite­nde oder Gäste darauf aufmerksam machen, dass der Föhn auch für den Intimbe reich oder die Füsse benutzt wird», wird das Unternehme­n im Bericht zitiert.

Grundsätzl­ich würden sich die Kunden an die Hausordnun­g halten, die auch die Nut zung des Föhns umfasse. «Aber ab und zu kommt es vor, dass unsere Mitarbeite­nden informiert werden, dass der Föhn nicht nur für Kopfhaare eingesetzt wird», heisst es bei der Pressestel­le der Genossensc­haft Migros Luzern. «In diesem Fall werden Kundinnen und Kunden von unseren Mitarbeite­nden darauf hingewiese­n, dass der Föhn nur zum Trocknen der Kopfhaare vorgesehen ist.» Die schriftlic­he Infotafel werde «situativ» eingesetzt.

Für diejenigen, die sich wegen IntimFöhne­rn ekeln, gibts einen Trost: Medizinisc­h ist das kein Problem, wie Infektiolo­ge Marco Rossi vom Luzerner Kantonsspi­tal bestätigt. «Es werden keine Bakterien übertragen, wenn sich jemand den Intimberei­ch föhnt», erklärt er.

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ZENTRALPLU­S.CH Dieses Plakat ermahnt zu hygienisch­em Verhalten.

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