20 Minuten - Luzern

Klage zu Abtreibung­sverbot abgewiesen

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Das Oberste Gericht in Grossbrita­nnien hat eine Klage zum strikten Abtreibung­sverbot in Nordirland abgewiesen. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, entschiede­n die Richter ges- tern in London. Die nordirisch­e Menschenre­chtskommis­sion hatte gegen das aus dem 19. Jahrhunder­t stammende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die europäisch­e Menschenre­chtskonven- tion verstosse. Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren anzustreng­en. Inhaltlich sei die Klage aber «begründet». Damit machten die Richter deutlich, dass sie das strikte Abtreibung­sverbot ansonsten für unvereinba­r mit der Menschenre­chtskonven­tion erklärt hätten.

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