Wird Cannabis-Besitz bei Minderjährigen bald bestraft?
ZÜRICH. Die Zürcher Oberjugendanwaltschaft zieht vors Bundesgericht. Sie will klären, ob Jugendliche für den CannabisBesitz bestraft werden sollen.
Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten, sofern dieser einen THC-Wert von über einem Prozent aufweist. Der Besitz von bis zu 10 Gramm ist straflos. Gilt das auch für Minderjährige? Der Fall eines Jugendlichen, der in Winterthur mit 1,4 Gramm Cannabis erwischt wurde, beschäftigt die Justiz. Da es sich um eine geringe Menge handelt und das Gras für den Eigenkonsum bestimmt war, sah das Jugendgericht Winterthur von einer Strafe ab. Damit war die Oberjugendanwaltschaft Zürich aber nicht einverstanden. Zwar stehe im Gesetz, dass der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis straffrei sei, doch gelte diese Regelung nur für Erwachsene. Es sei aber nicht die Absicht des Parlaments gewesen, dass Jugendliche mit Cannabis straflos bleiben. Aber auch das Zürcher Obergericht winkte ab: «Das Gesetz sieht für Jugendliche keine andere Bestimmung vor.» Um einen landesweiten Präzedenzfall zu erzwingen, zieht die Oberjugendanwaltschaft den Fall nun ans Bundesgericht weiter.
Aus Sicht der Prävention brauche es aber nicht zwingend eine strafrechtliche Ahndung von Cannabisbesitz bei Jugend- lichen, findet Urs Rohr, Bereichsleiter der Stadtzürcher Suchtpräventionsstelle. Die Jugendlichen sollen aber zumindest für ein Gespräch verpflichtet werden, um ihren Konsum zu reflektieren. «Wird der Konsum bei Jugendlichen nicht geahndet, kommt man in der Prävention kaum an die Betroffenen.»