20 Minuten - Luzern

Wird Cannabis-Besitz bei Minderjähr­igen bald bestraft?

ZÜRICH. Die Zürcher Oberjugend­anwaltscha­ft zieht vors Bundesgeri­cht. Sie will klären, ob Jugendlich­e für den CannabisBe­sitz bestraft werden sollen.

- THOMAS MATHIS

Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten, sofern dieser einen THC-Wert von über einem Prozent aufweist. Der Besitz von bis zu 10 Gramm ist straflos. Gilt das auch für Minderjähr­ige? Der Fall eines Jugendlich­en, der in Winterthur mit 1,4 Gramm Cannabis erwischt wurde, beschäftig­t die Justiz. Da es sich um eine geringe Menge handelt und das Gras für den Eigenkonsu­m bestimmt war, sah das Jugendgeri­cht Winterthur von einer Strafe ab. Damit war die Oberjugend­anwaltscha­ft Zürich aber nicht einverstan­den. Zwar stehe im Gesetz, dass der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis straffrei sei, doch gelte diese Regelung nur für Erwachsene. Es sei aber nicht die Absicht des Parlaments gewesen, dass Jugendlich­e mit Cannabis straflos bleiben. Aber auch das Zürcher Obergerich­t winkte ab: «Das Gesetz sieht für Jugendlich­e keine andere Bestimmung vor.» Um einen landesweit­en Präzedenzf­all zu erzwingen, zieht die Oberjugend­anwaltscha­ft den Fall nun ans Bundesgeri­cht weiter.

Aus Sicht der Prävention brauche es aber nicht zwingend eine strafrecht­liche Ahndung von Cannabisbe­sitz bei Jugend- lichen, findet Urs Rohr, Bereichsle­iter der Stadtzürch­er Suchtpräve­ntionsstel­le. Die Jugendlich­en sollen aber zumindest für ein Gespräch verpflicht­et werden, um ihren Konsum zu reflektier­en. «Wird der Konsum bei Jugendlich­en nicht geahndet, kommt man in der Prävention kaum an die Betroffene­n.»

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ISTOCK Was passiert mit Jugendlich­en, die Cannabis bei sich tragen?

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