Prügler von Baar muss in stationäre Behandlung
BAAR. Auf offener Strasse hat ein Mann in Baar eine Frau verletzt. Nun verhängte das Strafgericht eine stationäre Massnahme.
Eine geschlossene stationäre Behandlung hat das Zuger Strafgericht für den Prügler von Baar angeordnet. Dieser hatte im letzten August in Baar an der Dorfstrasse eine Frau attackiert und mittelschwer verletzt. Auch eines der drei Kinder, mit denen die Frau unterwegs war, wurde verletzt (20 Minuten berichtete). Das Strafgericht befindet ein Gutachten für schlüssig, das dem Mann eine Schuldunfähigkeit wegen einer paranoiden Schizophrenie zugesteht, schreibt die «Zuger Zeitung». Bis sein Gesundheitszustand besser wird, muss der Mann in eine geschlossene stationäre Behandlung. Der Angeklagte hatte eine ambulante Behandlung gefordert. Wegen der hohen Rückfallgefahr sei dies aber nicht möglich. «Das ist eben kein Wunschkonzert», sagte der Richter.
Für das Strafgericht ist klar: Bezüglich der Frau sei der Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung gegeben und bezüglich deren Stieftochter jener der versuchten einfachen Körperverletzung. Wegen seiner Schizophrenie sei sein Verhalten jedoch nicht schuldhaft. Bis die Massnahme beginnt, muss der Mann in Sicherheitshaft bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits vier Jahre vor dem Angriff trafen die Frau und ihr Lebenspartner den Mann erstmals: Damals hatte er sie in einem Restaurant grundlos angegriffen. Danach habe er Drohungen geschickt und die Stieftochter auf dem Schulweg angerempelt. Die Familie fühlte sich deswegen bedroht.