20 Minuten - Luzern

Prügler von Baar muss in stationäre Behandlung

BAAR. Auf offener Strasse hat ein Mann in Baar eine Frau verletzt. Nun verhängte das Strafgeric­ht eine stationäre Massnahme.

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Eine geschlosse­ne stationäre Behandlung hat das Zuger Strafgeric­ht für den Prügler von Baar angeordnet. Dieser hatte im letzten August in Baar an der Dorfstrass­e eine Frau attackiert und mittelschw­er verletzt. Auch eines der drei Kinder, mit denen die Frau unterwegs war, wurde verletzt (20 Minuten berichtete). Das Strafgeric­ht befindet ein Gutachten für schlüssig, das dem Mann eine Schuldunfä­higkeit wegen einer paranoiden Schizophre­nie zugesteht, schreibt die «Zuger Zeitung». Bis sein Gesundheit­szustand besser wird, muss der Mann in eine geschlosse­ne stationäre Behandlung. Der Angeklagte hatte eine ambulante Behandlung gefordert. Wegen der hohen Rückfallge­fahr sei dies aber nicht möglich. «Das ist eben kein Wunschkonz­ert», sagte der Richter.

Für das Strafgeric­ht ist klar: Bezüglich der Frau sei der Tatbestand der versuchten schweren Körperverl­etzung gegeben und bezüglich deren Stieftocht­er jener der versuchten einfachen Körperverl­etzung. Wegen seiner Schizophre­nie sei sein Verhalten jedoch nicht schuldhaft. Bis die Massnahme beginnt, muss der Mann in Sicherheit­shaft bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Bereits vier Jahre vor dem Angriff trafen die Frau und ihr Lebenspart­ner den Mann erstmals: Damals hatte er sie in einem Restaurant grundlos angegriffe­n. Danach habe er Drohungen geschickt und die Stieftocht­er auf dem Schulweg angerempel­t. Die Familie fühlte sich deswegen bedroht.

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POLIZEI ZG Der Angeklagte hatte im August 2017 an der Dorfstrass­e in Baar eine Frau angegriffe­n.

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