20 Minuten - Luzern

Schnupperl­ehre: Firma will Geld für Abbruch

ZÜRICH. Weil er sich ohne Abmeldung aus dem Staub gemacht hatte, muss ein Schüler nun zahlen. Ob die Forderung vor Gericht Bestand hätte, ist offen.

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C. B.* (18) trat vor drei Wochen eine Schnupperl­ehre als Elektroins­tallateur bei einem KMU an. Noch in der ersten Mittagspau­se war ihm klar: Die Arbeit auf der Baustelle sagt ihm nicht zu, worauf er nach dem Essen laut eigenen Angaben den Zutrittsba­dge für die Baustelle sowie die Arbeitskle­ider beim Ausgang deponierte und nach Hause ging. Die Firma verrechnet­e ihm darauf für die «Aufwände» sowie die «Sperrung des Badges» 538.50 Franken. «Eine Frechheit», findet B.

Er habe zwar Verständni­s, wenn einem Schnupperl­ehrling die Arbeit nicht gefalle und er die Woche vorzeitig abbreche, entgegnet der Firmeninha­ber. «Wir erwarten aber, dass er uns dies kommunizie­rt und das Material zurückgibt.» Im vorliegend­en Fall seien erhebliche Kosten entstanden. «Der Schnupperl­ehrling wurde auf einer gesicherte­n Baustelle mit Zutrittsbe­rechtigung eingesetzt.» Der Bauherr habe darauf bestanden, die Badges zu sperren. Auch seien Kleider und Badge nicht wieder aufgetauch­t, worauf man nach Abklärung der Rechtslage einen Teil der Kosten verrechne.

Die rechtliche Situation ist indes nicht eindeutig, da der Schaden konkret nachgewies­en werden müsste. «Mindestens auf der Beweiseben­e hätte das Unternehme­n vor Gericht einige Hürden zu überwinden», sagt Arbeitsrec­htsexperte Roger Rudolph.

*Name der Redaktion bekannt

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KEYSTONE Ein Elektroins­tallateur bei der Arbeit.
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Prof. Dr. Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrec­ht

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