Schnupperlehre: Firma will Geld für Abbruch
ZÜRICH. Weil er sich ohne Abmeldung aus dem Staub gemacht hatte, muss ein Schüler nun zahlen. Ob die Forderung vor Gericht Bestand hätte, ist offen.
C. B.* (18) trat vor drei Wochen eine Schnupperlehre als Elektroinstallateur bei einem KMU an. Noch in der ersten Mittagspause war ihm klar: Die Arbeit auf der Baustelle sagt ihm nicht zu, worauf er nach dem Essen laut eigenen Angaben den Zutrittsbadge für die Baustelle sowie die Arbeitskleider beim Ausgang deponierte und nach Hause ging. Die Firma verrechnete ihm darauf für die «Aufwände» sowie die «Sperrung des Badges» 538.50 Franken. «Eine Frechheit», findet B.
Er habe zwar Verständnis, wenn einem Schnupperlehrling die Arbeit nicht gefalle und er die Woche vorzeitig abbreche, entgegnet der Firmeninhaber. «Wir erwarten aber, dass er uns dies kommuniziert und das Material zurückgibt.» Im vorliegenden Fall seien erhebliche Kosten entstanden. «Der Schnupperlehrling wurde auf einer gesicherten Baustelle mit Zutrittsberechtigung eingesetzt.» Der Bauherr habe darauf bestanden, die Badges zu sperren. Auch seien Kleider und Badge nicht wieder aufgetaucht, worauf man nach Abklärung der Rechtslage einen Teil der Kosten verrechne.
Die rechtliche Situation ist indes nicht eindeutig, da der Schaden konkret nachgewiesen werden müsste. «Mindestens auf der Beweisebene hätte das Unternehmen vor Gericht einige Hürden zu überwinden», sagt Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph.
*Name der Redaktion bekannt