Muss «Fettli»-Nadir die Schweiz verlassen?
ZÜRICH. Nadir R. (33), bekannt aus Youtube, sitzt in U- Haft. Ihm droht der Landesverweis.
Der Afghane Nadir (33) erlangte in der Schweiz 2001 im Fernsehen Berühmtheit. Seither fiel er wiederholt durch kriminelle Machenschaften auf. Jetzt wurde Nadir wieder verhaftet. Seine Freundin fürchtet, dass er nun endgültig ausgeschafft wird. Die Aufenthaltsbewilligung sei ihm schon 2015 entzogen worden. Der Fall hat eine Debatte um Härtefälle ausgelöst.
Als 15-Jähriger trat Nadir R.* 2001 in der Talkshow «Fohrler live» auf. Die TV3-Sendung zum Thema Jugendgewalt wurde zum Internet-Hit: Nadir, der Flüchtling aus Afghanistan, erlangte schweizweit Bekanntheit. Sein Kultspruch: «Hey, wottsch du min Fettli ha oder so?»
Wie der «Blick» berichtete, kam der inzwischen 33-Jährige seit seinem Auftritt immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Laut eigenen Angaben sass er insgesamt zehn Jahre lang im Gefängnis. Am letzten Donnerstag wurde er im Kanton Zürich wegen Verdachts auf Drogendelikte erneut verhaftet. Sollte er verurteilt wer- den, droht ihm gemäss Staatsanwalt Olivier Bertschy ein Landesverweis.
Die Freundin von Nadir – die beiden haben eine kleine Tochter – sagte zu 20 Minuten, ihrem Freund sei schon 2015 die Aufenthaltsbewilligung entzogen worden. Weshalb, will sie nicht sagen. Es gehe aber um mehr als nur «einen Kaugummi-Klau».
Nun fürchtet sie, dass er endgültig nach Afghanistan ausgeschafft wird, obwohl er seit über 20 Jahren in der Schweiz lebe.
Laut dem neuen Ausschaffungsartikel muss das Land verlassen, wer etwa mit Drogen dealt oder Mitglied einer Drogenbande ist – es sei denn, es handle sich um einen Härtefall. Die Geschichte Nadirs heizt die Debatte um Ausschaffungen und Härtefälle erneut an (siehe Box unten). DAW *Name der Redaktion bekannt