Fernbusse weisen Rollstuhlfahrer ab
ZÜRICH. Fernbusse sind noch nicht behindertengerecht. Eurobus muss aufrüsten, Flixbus nicht.
Seit zwei Monaten fahren die ersten Schweizer Fernbusse von Eurobus. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Betrieb genehmigt. Eine Auflage: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss eingehalten werden. Die Busse sind aber nicht vollständig behindertengerecht. BAV-Sprecherin Florence Pictet sagt: «Das Unternehmen hat sich verpflichtet, Busse zu beschaffen, die dem Gesetz entsprechen.» Das nehme aber mehrere Monate in Anspruch. Bis dann gilt: «Die Firma ist verpflichtet, Reisenden im Rollstuhl, für die ein Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die Kosten für eine Beförderung durch die Eisenbahn zu vergüten.» Roger Müri von Eurobus sagt, zurzeit seien eine minimale Gehfähigkeit und ein faltbarer Rollstuhl Voraussetzung für eine Mitfahrt, weil Eurobus mit normalen Reisebussen fahre. «Wir haben Rollstuhlfahrer immer sehr offen darüber informiert, was möglich ist und was nicht.» Im Dezember ändere sich das: Als Weltpremiere werde Eurobus Doppelstockbusse in Betrieb nehmen, die über einen Niederflurzugang mit Rampe, zwei Rollstuhlplätze und eine Rollstuhltoilette verfügten. Bisher habe Eurobus keine Ersatzbe- förderungen bezahlen müssen.
Flixbus hingegen hat vom BAV keine solchen Auflagen erhalten, weil die Firma innerhalb der Schweiz keine Fahrten verkauft. Marc Moser vom Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap hält das für einen Fehler. «Unserer Auffassung nach untersteht auch Flixbus dem BehiG», sagt er. «Es ist wichtig, dass bei neuen Angeboten wie Fernbussen von Anfang an darauf geschaut wird.»