Mann (40) soll Türsteher beinahe überfahren haben
LUZERN. Weil er einen Türsteher fast überfahren haben soll, stand ein Mann gestern vor Gericht. Auch ein Ehepaar soll er bedroht haben.
Vor dem Kriminalgericht ging es um die Frage, ob ein Autohändler (40) im April 2016 einen Türsteher einer Luzerner Bar, mit dem er sich beim Auto stritt, überfahren oder bloss abschütteln wollte. Die Staatsanwaltschaft stufte dies als Gefährdung des Lebens ein. Der Türsteher habe Glück gehabt, dass er sich mit einem Satz in Sicherheit bringen konnte. «Wegen einer Bagatelle» habe er ihn unmittelbarer Lebensgefahr ausgesetzt. Er habe sich gekränkt gefühlt, weil er als Stammgast keinen Zutritt erhalten habe. «Er sieht sich im merzu und überall als Opfer.» Zudem soll er ein Messer gezückt und Todesdrohungen ausgesprochen haben.
Der Mann setze sein Auto gerne mal als gefährliches Tatwerkzeug ein. So auch in einem Fall, als er ein betagtes Ehepaar, das im Auto sass, zuparkierte und verängstigte, was ihm als Nötigung ausgelegt wurde. Das Paar habe panische Angst gehabt und sich nicht getraut, auszusteigen oder die Polizei zu rufen, berichtet «Zentralplus». Dazu kamen Sachbeschädigungen und das Fahren ohne Ausweis – die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben.
Die Rückwärtsfahrt vor der Bar sei ein Abwehrverhalten gewesen, da der Türsteher Pfefferspray eingesetzt habe, so der Verteidiger. Es liege allenfalls Notwehr vor. Das Urteil erfolgt schriftlich.