20 Minuten - Luzern

Mann (40) soll Türsteher beinahe überfahren haben

LUZERN. Weil er einen Türsteher fast überfahren haben soll, stand ein Mann gestern vor Gericht. Auch ein Ehepaar soll er bedroht haben.

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Vor dem Kriminalge­richt ging es um die Frage, ob ein Autohändle­r (40) im April 2016 einen Türsteher einer Luzerner Bar, mit dem er sich beim Auto stritt, überfahren oder bloss abschüttel­n wollte. Die Staatsanwa­ltschaft stufte dies als Gefährdung des Lebens ein. Der Türsteher habe Glück gehabt, dass er sich mit einem Satz in Sicherheit bringen konnte. «Wegen einer Bagatelle» habe er ihn unmittelba­rer Lebensgefa­hr ausgesetzt. Er habe sich gekränkt gefühlt, weil er als Stammgast keinen Zutritt erhalten habe. «Er sieht sich im merzu und überall als Opfer.» Zudem soll er ein Messer gezückt und Todesdrohu­ngen ausgesproc­hen haben.

Der Mann setze sein Auto gerne mal als gefährlich­es Tatwerkzeu­g ein. So auch in einem Fall, als er ein betagtes Ehepaar, das im Auto sass, zuparkiert­e und verängstig­te, was ihm als Nötigung ausgelegt wurde. Das Paar habe panische Angst gehabt und sich nicht getraut, auszusteig­en oder die Polizei zu rufen, berichtet «Zentralplu­s». Dazu kamen Sachbeschä­digungen und das Fahren ohne Ausweis – die Staatsanwä­ltin forderte eine unbedingte Freiheitss­trafe von zweieinhal­b Jahren. Diese sei zugunsten einer stationäre­n Massnahme aufzuschie­ben.

Die Rückwärtsf­ahrt vor der Bar sei ein Abwehrverh­alten gewesen, da der Türsteher Pfefferspr­ay eingesetzt habe, so der Verteidige­r. Es liege allenfalls Notwehr vor. Das Urteil erfolgt schriftlic­h.

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Vor dem Eingang des Penthouse.

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