EU will Ausschaffungen ihrer Bürger erschweren
ZÜRICH. Beharrt die EU auf der Übernahme der Unionsbürger- Richtlinien, würde die Ausweisung Krimineller erschwert.
Ende Juli hat das Bundesgericht die Beschwerde eines mehrfach verurteilten Italieners abgelehnt, der unter Berufung auf das Freizügigkeitsabkommen Beschwerde gegen seine Ausschaffung eingereicht hatte. Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen darf einem EUBürger die Aufenthaltsbewilligung nur dann ent zogen werden, wenn er die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Der Konflikt zwischen dem Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative und der Personenfreizügigkeit mit der EU könnte sich nun weiter zuspitzen. Laut dem «Blick» fordert die EU die Schweiz im Zuge der Verhandlungen zum Rahmenabkommen dazu auf, die UnionsbürgerRichtlinien zu übernehmen.
Würden diese eingeführt, würde sich die Ausweisung von kriminellen EUBürgern weiter erschweren. Neu dürfte eine Ausschaffung nur noch aus «zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung», die von allen Mitgliedstaaten bestimmt werden, erfolgen. «Ein Land, das den Willen aufgibt, zu bestimmen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhalten kann und wer nicht, ist kein Land mehr», sagt SVPNationalrat Claudio Zanetti. Laut SPNationalrätin Flavia Wasserfallen stehe die Übernahme ihres Wissens weder zur Debatte, noch würden die Richtlinien vom Parlament Unterstützung erfahren.