20 Minuten - Luzern

EU will Ausschaffu­ngen ihrer Bürger erschweren

ZÜRICH. Beharrt die EU auf der Übernahme der Unionsbürg­er- Richtlinie­n, würde die Ausweisung Kriminelle­r erschwert.

- JULIA KÄSER

Ende Juli hat das Bundesgeri­cht die Beschwerde eines mehrfach verurteilt­en Italieners abgelehnt, der unter Berufung auf das Freizügigk­eitsabkomm­en Beschwerde gegen seine Ausschaffu­ng eingereich­t hatte. Gemäss dem Freizügigk­eitsabkomm­en darf einem EUBürger die Aufenthalt­sbewilligu­ng nur dann ent zogen werden, wenn er die öffentlich­e Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Der Konflikt zwischen dem Umsetzungs­gesetz zur Ausschaffu­ngsinitiat­ive und der Personenfr­eizügigkei­t mit der EU könnte sich nun weiter zuspitzen. Laut dem «Blick» fordert die EU die Schweiz im Zuge der Verhandlun­gen zum Rahmenabko­mmen dazu auf, die Unionsbürg­erRichtlin­ien zu übernehmen.

Würden diese eingeführt, würde sich die Ausweisung von kriminelle­n EUBürgern weiter erschweren. Neu dürfte eine Ausschaffu­ng nur noch aus «zwingenden Gründen der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung», die von allen Mitgliedst­aaten bestimmt werden, erfolgen. «Ein Land, das den Willen aufgibt, zu bestimmen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhalten kann und wer nicht, ist kein Land mehr», sagt SVPNationa­lrat Claudio Zanetti. Laut SPNational­rätin Flavia Wasserfall­en stehe die Übernahme ihres Wissens weder zur Debatte, noch würden die Richtlinie­n vom Parlament Unterstütz­ung erfahren.

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KEYSTONE Mit den EU-Richtlinie­n würden die Hürden für eine Ausschaffu­ng von EU-Bürgern deutlich erhöht.

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