«Thomas N. hoffte auf den finalen Schuss der Polizei»
LENZBURG. Das schriftliche Urteil im Vierfachmord von Rupperswil liegt vor. Thomas N. sprach vom « perfekten Verbrechen ».
Das Bezirksgericht in Lenzburg AG hat gestern das schriftliche Urteil im Prozess gegen Thomas N.* eröffnet. Innert 20 Tagen können Anklage und Verteidigung nun gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen. N. hatte im Dezember 2015 Carla S.*, deren 13- und 19-jährige Söhne und die Freundin des älteren Sohns in Rupperswil mit einem Messer getötet. Zuvor hatte er sich am jüngeren Sohn sexuell vergangen. Das Gericht verurteilte ihn im März zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und sprach eine ordentliche Ver- wahrung aus. Thomas N. versuchte laut Urteil bis zuletzt, seinen Opfern eine Teilverantwortung zuzuschieben – was das Gericht als teils «blanken Hohn» bezeichnet. Die ordentliche Verwahrung begründet das Gericht damit, dass «ernsthaft zu erwarten ist, dass der Beschuldigte weitere Taten be- geht». Ein «einigermassen zuverlässiger» Entscheid zu einem Therapieerfolg sei erst in 10 bis 15 Jahren möglich.
N. hatte sich darüber beklagt, dass in der Untersuchungshaft ein «allerstrengstes Regime» geherrscht habe. Gegenüber seinem Gutachter habe er Suizidgedanken geäussert, heisst es im Urteil. Zudem habe N. in einer Einvernahme im März ausgeführt, dass er «noch einen Tag vor der Verhaftung auf einen finalen Rettungsschuss der Polizei gehofft» habe. In Einvernahmen, die im Urteil zitiert werden, äusserte sich N. auch zu seiner Tat. Sie sei «wie das perfekte Verbrechen gewesen». Es wäre ihm «egal gewesen, wenn er hätte 100 Personen umbringen müssen.» *Namen der Redaktion bekannt