Sozialdetektiv erzählt über seinen heiklen Job
ZÜRICH. Die Gegner des Sozialdetektiv- Gesetzes warnen vor «massloser Überwachung». Ein Detektiv nimmt Stellung.
Herr Specker, fühlen Sie sich wohl bei der Bespitzelung von Fremden?
Das ist unterschiedlich. Es gab Observationen, bei denen ich dachte: Diese Person lebt mit ihrer IV-Rente schon finanziell am Limit, und jetzt schnüffle ich noch in ihrem Leben herum. Das Gegenteil kommt aber häufiger vor: dass man ob der Skrupellosigkeit staunt. Zum Beispiel?
Etwa bei einer Wirtin, die Krankentaggeld bezog und gleichzeitig weiterarbeitete. Mit dem Sozialdetektiv-Gesetz wären bei Verdacht Bildaufnahmen, GPS oder Drohnen erlaubt. Ist das wirklich nötig?
Ja. Meine wichtigsten Hilfsmittel sind Bild- und Videobeweise. GPS-Tracker setze ich nur ein, um eine Person im Strassenverkehr nicht zu verlieren. Drohnen sind noch Zukunftsmusik. Ihr lautes Surren ist für eine diskrete Überwachung eher hinderlich. Laut Gesetz bräuchte es für Bildaufnahmen keinen richterlichen Beschluss. Sozialversicherungen hätten da einen Freipass.
Die Versicherer erteilen Observationsaufträge nicht einfach nach dem Zufallsprinzip – es müssen laut Gesetz ja auch konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug vorliegen.
In der IV liegt die Missbrauchsquote bei unter einem Prozent. Wegen Einzelfällen wird die Privatsphäre aller geritzt.
Das sehe ich anders. Missbräuche treiben grundsätzlich die Prämien für die rechtschaffenen Versicherten in die Höhe.
Aber die Privatsphäre ist doch höher zu gewichten als eine insgesamt kleine Anzahl von Betrügereien.
Von einem übermässigen Eingriff in die Privatsphäre kann keine Rede sein. Dafür geben die Versicherungen nicht genügend finanzielle Mittel frei. Zu den angeblich tiefen Zahlen: Die Hälfte der Verdachtsfälle erhärtet sich, und von der Dunkelziffer wissen wir nichts. Die Suva konnte zwischen