20 Minuten - Luzern

Velofahrer dürfen bald bei Rot rechts abbiegen

BERN. Mit mehreren Vorschläge­n will der Bundesrat den Verkehrsfl­uss verbessern. Das wird sich ändern.

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Der Bundesrat will den Verkehr flüssiger machen. Gestern hat er die Vernehmlas­sung dazu eröffnet. Das sind die wichtigste­n Punkte:

Rechtsvorb­eifahren: Rechtsvorb­eifahren auf Autobahnen bedeute nicht Rechtsüber­holen, führt der Bundesrat aus. Ausschwenk­en und Wiedereinb­iegen bleiben untersagt. Erlaubt ist lediglich das Vorbeifahr­en, wenn der Verkehr auf der Überholspu­r langsamer ist als jener auf der Normalspur. Die Massnahme reduziert den Spurwechse­l und erhöht damit die Verkehrssi­cherheit.

Rettungsga­sse: Die Bildung einer Rettungsga­sse soll zur Pflicht werden. Die Vorschrift ist für Autobahnen und Autostrass­en mit mindestens zwei Fahrstreif­en gedacht.

Rechtsabbi­egen für Velos: Velofahrer sollen künftig trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies so signalisie­rt ist. Diese Regelung hat sich gemäss Bundesrat in einem mehrjährig­en Versuch in Basel bewährt. Kinder im Primarschu­lalter sollen zudem mit ihren Velos auf dem Trottoir fahren dürfen.

Alkohol in Raststätte­n: Nach dem Parlaments­beschluss vom letzten Jahr, den Alkoholver­kauf in Raststätte­n zu erlauben, passt der Bundesrat in seinem Vernehmlas­sungsentwu­rf die Nationalst­rassenver- ordnung entspreche­nd an. Nicht betroffen sind Rastplätze: Dort gilt das Verbot weiterhin.

Parkplätze: Um die Elektromob­ilität zu fördern, schlägt der Bundesrat ein neues Verkehrssc­hild vor, das Parkplät- ze für elektrisch­e Fahrzeuge anzeigen soll. Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» soll zudem auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Gemeinden können damit auch Parkplätze für Töffs gebührenpf­lichtig machen.

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KEYSTONE Bei einem mehrjährig­en Versuch in Basel hat sich die neue Regel für Velofahrer bewährt.

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