Muss ich arbeiten, obwohl ich trauere?
Meine Grossmutter ist ganz plötzlich verstorben. Ich hatte ein enges Verhältnis zu ihr, obwohl sie in Italien lebt. Ich bin sehr traurig und leide unter dieser Situation, dabei müsste ich doch arbeiten und habe diese Woche noch zwei wichtige Prüfungen in der Schule. Wie schaffe ich das nur alles? Das tut mir sehr leid, liebe Chiara, und ich wünsche dir viel Kraft in dieser Situation. Es ist wichtig, dass du nun erst einmal wieder etwas festen Bo den unter die Füsse bekommst. Informiere so bald wie möglich deinen Lehrbetrieb und die Schule darüber, was passiert ist. Sie werden Verständnis haben und dir die nötige Zeit geben, damit du traurig sein kannst. Die Prüfungen lassen sich bestimmt nachholen. Das wäre ja nicht anders, wenn du krank wärst. Am besten informierst du die betroffenen Lehrpersonen kurz direkt.
Aus rechtlicher Sicht hast du beim Tod von nahen Verwandten bis zu drei Tage bezahlten Urlaub zugute. Du musst also nicht arbeiten gehen und die verpasste Zeit musst du weder nacharbeiten noch wird dir etwas vom Lohn abgezogen. Das Gesetz sieht nämlich «übliche freie Tage und Stunden» für die Erledigung persönlicher Angelegenheiten vor. Darunter fallen zum Beispiel auch ein Wohnungswechsel, die eigene Hochzeit oder die Pflege von nahen Angehörigen. In solchen Fällen erhält man einige Stunden bis Tage frei, abhängig von der genauen Situation.
Da die Beerdigung deiner Grossmutter in Italien stattfindet, könnte es sein, dass die drei Tage nicht genügen. Dann wäre es nötig, dass du für weitere Tage Ferien beziehst oder mit deinem Lehrbetrieb eine Abmachung über unbezahlte Freitage machst. Solltest du merken, dass dich der Verlust in ein Tief führt, aus dem du allein nicht mehr herauskommst, bieten verschiedene Berufsfachschulen und auch der Kaufmännische Verband psychologische Beratungen an.