20 Minuten - Luzern

Mann getötet – wird V. wegen Diebstahls ausgeschaf­ft?

BASEL. V. erstach einen Obdachlose­n. Wegen Schuldunfä­higkeit wird er dafür nicht bestraft. Ein Landesverw­eis droht ihm trotzdem.

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Der heute 22-jährige Brasiliane­r V.* erstach am 21. Dezember 2017 den Obdachlose­n Georg C.* (60) im Dreirosenp­ark in Basel (20 Minuten berichtete). Gestern hat der Prozess gegen den jungen Mann begonnen, der sich unter anderem wegen Mordes vor dem Strafgeric­ht verantwort­en muss. Ein psychiatri­sches Gutachten attestiert dem Täter allerdings paranoide Schizophre­nie. Weil er die Bluttat in einem Zustand des religiösen Wahns beging, gilt er für beide Parteien als schuldunfä­hig – sie sind sich einig, dass er stationär in einer geschlosse­nen Anstalt therapiert werden soll.

Was aber mit V. nach der Behandlung geschehen soll, blieb gestern ein Streitpunk­t. Die Staatsanwa­ltschaft ver- langt einen fünfjährig­en Landesverw­eis. Denn der 22-Jährige war vor der Tötung bereits wegen Hausfriede­nsbruchs und Diebstahls aktenkundi­g. Seit der Annahme der Ausschaffu­ngsinitiat­ive ist das ausreichen­d, um ihn in sein Heimatland abzuschieb­en. Für die Verteidigu­ng ist klar, dass er auch diese minderen Delikte im Wahn beging. Sollte das Gericht auch hier eine Schuldunfä­higkeit feststelle­n, dürfte V. in der Schweiz bleiben. Genau das will die Verteidigu­ng erreichen. Sie befürchtet, dass eine Ausweisung nach Brasilien die Rückfallge­fahr erheblich steigern würde. Das Urteil folgt heute.

*Namen der Redaktion bekannt

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LHA Das ganze Quartier trauerte um den ermordeten Georg C.

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