Mann getötet – wird V. wegen Diebstahls ausgeschafft?
BASEL. V. erstach einen Obdachlosen. Wegen Schuldunfähigkeit wird er dafür nicht bestraft. Ein Landesverweis droht ihm trotzdem.
Der heute 22-jährige Brasilianer V.* erstach am 21. Dezember 2017 den Obdachlosen Georg C.* (60) im Dreirosenpark in Basel (20 Minuten berichtete). Gestern hat der Prozess gegen den jungen Mann begonnen, der sich unter anderem wegen Mordes vor dem Strafgericht verantworten muss. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Täter allerdings paranoide Schizophrenie. Weil er die Bluttat in einem Zustand des religiösen Wahns beging, gilt er für beide Parteien als schuldunfähig – sie sind sich einig, dass er stationär in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden soll.
Was aber mit V. nach der Behandlung geschehen soll, blieb gestern ein Streitpunkt. Die Staatsanwaltschaft ver- langt einen fünfjährigen Landesverweis. Denn der 22-Jährige war vor der Tötung bereits wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls aktenkundig. Seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative ist das ausreichend, um ihn in sein Heimatland abzuschieben. Für die Verteidigung ist klar, dass er auch diese minderen Delikte im Wahn beging. Sollte das Gericht auch hier eine Schuldunfähigkeit feststellen, dürfte V. in der Schweiz bleiben. Genau das will die Verteidigung erreichen. Sie befürchtet, dass eine Ausweisung nach Brasilien die Rückfallgefahr erheblich steigern würde. Das Urteil folgt heute.
*Namen der Redaktion bekannt