20 Minuten - Luzern

Polizei warnt Fasnächtle­r vor Tragen illegaler Waffen

LUZERN. An Cowboys oder Polizisten: Die echte Polizei warnt davor, an der Fasnacht unerlaubte Waffen zu tragen.

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Mit einer Waffe an die Fasnacht zu gehen, kann böse Folgen haben, wie die Luzerner Polizei gestern warnte: «Immer wieder wird festgestel­lt, dass an Fasnachtsa­nlässen Waffen wie Softair-, Schrecksch­ussund Imitations­waffen getragen werden. Es ist gemäss Waffengese­tz verboten, solche Waffen zu tragen. Das kann zu einer Anzeige führen.» Sie empfiehlt deshalb, keine solchen Waffen an die Fasnacht mitzunehme­n.

Als konkrete Beispiele von potenziell­en Waffenträg­ern an der Fasnacht nennt die Polizei etwa «Cowboys, Jäger, Ranger oder SWAT-Mitglieder». Softair-, Schrecksch­uss- und Imitations­waffen gelten laut Polizei gemäss Waffengese­tz als Waffen. «Das Tragen sol- cher Waffen in der Öffentlich­keit ist verboten. Das gilt auch an der Fasnacht.» Erlaubt seien Dinge, die auf den ersten Blick als Spielzeugw­affen erkennbar oder transparen­t seien.

Die Polizei führe während der Fasnachtsz­eit zwar keine Spezialkon­trollen durch. «Werden aber im Rahmen der verstärkte­n Präsenz strafbare Handlungen festgestel­lt, müssen die Beteiligte­n mit einer Anzeige an die Staatsanwa­ltschaft rechnen.»

Der Sprecher des Lozärner Fasnachtsk­omitees, Peti Federer, sagt: «Natürlich setzen wir uns an der Fasnacht nicht über die Gesetzgebu­ng hinweg.» Er wünsche sich von der Polizei in dieser Frage Verhältnis­mässigkeit.

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KAPO LU Erlaubt: Transparen­te Wasserpist­olen.
 ?? KAPO LU ?? Verboten: Eine Imitations­waffe.
KAPO LU Verboten: Eine Imitations­waffe.

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