Polizei warnt Fasnächtler vor Tragen illegaler Waffen
LUZERN. An Cowboys oder Polizisten: Die echte Polizei warnt davor, an der Fasnacht unerlaubte Waffen zu tragen.
Mit einer Waffe an die Fasnacht zu gehen, kann böse Folgen haben, wie die Luzerner Polizei gestern warnte: «Immer wieder wird festgestellt, dass an Fasnachtsanlässen Waffen wie Softair-, Schreckschussund Imitationswaffen getragen werden. Es ist gemäss Waffengesetz verboten, solche Waffen zu tragen. Das kann zu einer Anzeige führen.» Sie empfiehlt deshalb, keine solchen Waffen an die Fasnacht mitzunehmen.
Als konkrete Beispiele von potenziellen Waffenträgern an der Fasnacht nennt die Polizei etwa «Cowboys, Jäger, Ranger oder SWAT-Mitglieder». Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten laut Polizei gemäss Waffengesetz als Waffen. «Das Tragen sol- cher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Das gilt auch an der Fasnacht.» Erlaubt seien Dinge, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar oder transparent seien.
Die Polizei führe während der Fasnachtszeit zwar keine Spezialkontrollen durch. «Werden aber im Rahmen der verstärkten Präsenz strafbare Handlungen festgestellt, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft rechnen.»
Der Sprecher des Lozärner Fasnachtskomitees, Peti Federer, sagt: «Natürlich setzen wir uns an der Fasnacht nicht über die Gesetzgebung hinweg.» Er wünsche sich von der Polizei in dieser Frage Verhältnismässigkeit.