20 Minuten - Luzern

«Überkopfre­klame» für Fasnacht: Illegal

KÜSSNACHT. Die neue Fasnachts- Deko entpuppte sich als « nicht bewilligun­gsfähige Überkopfre­klame ». Jetzt ist die Fasnacht 2020 in Gefahr.

- DANIELA GIGOR

Sie dachten sich nichts Böses damals, im Januar, als die Feuerwehr und die Fasnachtsg­esellschaf­t Chalbersch­wanz loszogen und über den Strassen ihre nigelnagel­neuen Bla chen montierten. Auf den 14 Planen waren die Logos aller Fasnachtsv­ereine des Bezirks aufgedruck­t. «Ziel war es, den Zusammenha­lt unter den Freunden der Fasnacht zu fördern», sagt Silvan Ulrich, Vizepräsid­ent der Gesellscha­ft. Der Verein liess sich die Produktion der Blachen 7000 Franken kosten. Doch die Freude hielt nicht lange. Ulrich: «Wegen einer Anfrage aus der Bevölkerun­g wurde ein Stein ins Rol len gebracht, der damit endete, dass die Kantonspol­izei die Verwaltung auffordert­e, die Blachen entfernen zu lassen. Dies geschah am 31. Januar.»

Polizeispr­echer David Mynall bestätigt auf Anfrage: «Bei diesen Blachen handelt es sich um sogenannte Überkopfre­klamen, die aufgrund der Gesetzgebu­ng nicht bewilligun­gsfähig sind.» Die Polizei habe einschreit­en müssen, weil eine Reklamatio­n aus der Bevölkerun­g vorgelegen habe. Ulrich wundert sich nun, weil die Sennenchil­bi jeweils ähnlich beworden werde. Und er ist enttäuscht, da die Mitglieder der Fasnachtsg­esellschaf­t wenig Unterstütz­ung für ihre ehrenamtli­che Tätigkeit erhielten: «Ich bin mir nicht sicher, ob wir 2020 die Fasnacht wieder organisier­en werden.»

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Die Blachen enthalten die Logos der Küssnachte­r Fasnachtsv­ereine.

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