«Überkopfreklame» für Fasnacht: Illegal
KÜSSNACHT. Die neue Fasnachts- Deko entpuppte sich als « nicht bewilligungsfähige Überkopfreklame ». Jetzt ist die Fasnacht 2020 in Gefahr.
Sie dachten sich nichts Böses damals, im Januar, als die Feuerwehr und die Fasnachtsgesellschaft Chalberschwanz loszogen und über den Strassen ihre nigelnagelneuen Bla chen montierten. Auf den 14 Planen waren die Logos aller Fasnachtsvereine des Bezirks aufgedruckt. «Ziel war es, den Zusammenhalt unter den Freunden der Fasnacht zu fördern», sagt Silvan Ulrich, Vizepräsident der Gesellschaft. Der Verein liess sich die Produktion der Blachen 7000 Franken kosten. Doch die Freude hielt nicht lange. Ulrich: «Wegen einer Anfrage aus der Bevölkerung wurde ein Stein ins Rol len gebracht, der damit endete, dass die Kantonspolizei die Verwaltung aufforderte, die Blachen entfernen zu lassen. Dies geschah am 31. Januar.»
Polizeisprecher David Mynall bestätigt auf Anfrage: «Bei diesen Blachen handelt es sich um sogenannte Überkopfreklamen, die aufgrund der Gesetzgebung nicht bewilligungsfähig sind.» Die Polizei habe einschreiten müssen, weil eine Reklamation aus der Bevölkerung vorgelegen habe. Ulrich wundert sich nun, weil die Sennenchilbi jeweils ähnlich beworden werde. Und er ist enttäuscht, da die Mitglieder der Fasnachtsgesellschaft wenig Unterstützung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhielten: «Ich bin mir nicht sicher, ob wir 2020 die Fasnacht wieder organisieren werden.»