20 Minuten - Luzern

Polizei hindert Frau, leeren Sack in Kübel zu entsorgen

AU. Leser- Reporterin V. R. ist empört: Als sie nach dem Entenfütte­rn den leeren Brotsack wegwerfen will, schreitet die Polizei ein.

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Am 12. Februar gegen 10.30 Uhr war V. R.* wie so oft mit ihrem 14 Monate alten Sohn in Au SG am Spazieren. «Ich hatte einen Plastiksac­k mit Brot dabei, um die Enten zu füttern», erzählt die 31-Jährige. Der Kleine habe grosse Freude daran. Nach dem Füttern seien sie weiterspaz­iert, bis sie einen orangen Kübel gesehen habe, in den sie den Plastiksac­k habe werfen wollen. «In diesem Moment bog ein Polizeiaut­o in die Strasse ein und hielt an», so R. Einer der Polizisten habe daraufhin das Fenster herunterge­kurbelt und sie gefragt, was sie da mache. «Ich entsorge Müll», antwortete R. verwundert. Der Polizist habe dann zu ihr gesagt, sie solle ihren privaten Müll zu Hause entsorgen.

Sie habe den Sack gezwungene­rmassen wieder mitgenomme­n. Sie habe den Polizisten einen schönen Tag gewünscht und sei gegangen. «Aber die Blicke der zwei Beamten werde ich nicht vergessen», erzählt R. Sie werde das Gefühl nicht los, dass den Polizisten einfach langweilig gewesen sei.

Auf Anfrage bei der Kantonspol­izei St. Gallen heisst es, man könne den Vorfall weder bestätigen noch dementiere­n. Laut Kapo-Sprecher Florian Schneider macht es aber grundsätzl­ich keinen Sinn, jemandem das Entsorgen eines Plastiksac­ks in einem öffentlich­en Abfalleime­r zu untersagen. Anders hätte die Situation ausgesehen, hätte jemand etwa den halben Hausrat entsorgen wollen. Das Wegwerfen von Abfall kann gemäss Übertretun­gsstrafges­etz mit 50 bis 200 Franken geahndet werden.

*Name der Redaktion bekannt

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In diesen Kübel sollte der Abfall kommen.

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