Polizei hindert Frau, leeren Sack in Kübel zu entsorgen
AU. Leser- Reporterin V. R. ist empört: Als sie nach dem Entenfüttern den leeren Brotsack wegwerfen will, schreitet die Polizei ein.
Am 12. Februar gegen 10.30 Uhr war V. R.* wie so oft mit ihrem 14 Monate alten Sohn in Au SG am Spazieren. «Ich hatte einen Plastiksack mit Brot dabei, um die Enten zu füttern», erzählt die 31-Jährige. Der Kleine habe grosse Freude daran. Nach dem Füttern seien sie weiterspaziert, bis sie einen orangen Kübel gesehen habe, in den sie den Plastiksack habe werfen wollen. «In diesem Moment bog ein Polizeiauto in die Strasse ein und hielt an», so R. Einer der Polizisten habe daraufhin das Fenster heruntergekurbelt und sie gefragt, was sie da mache. «Ich entsorge Müll», antwortete R. verwundert. Der Polizist habe dann zu ihr gesagt, sie solle ihren privaten Müll zu Hause entsorgen.
Sie habe den Sack gezwungenermassen wieder mitgenommen. Sie habe den Polizisten einen schönen Tag gewünscht und sei gegangen. «Aber die Blicke der zwei Beamten werde ich nicht vergessen», erzählt R. Sie werde das Gefühl nicht los, dass den Polizisten einfach langweilig gewesen sei.
Auf Anfrage bei der Kantonspolizei St. Gallen heisst es, man könne den Vorfall weder bestätigen noch dementieren. Laut Kapo-Sprecher Florian Schneider macht es aber grundsätzlich keinen Sinn, jemandem das Entsorgen eines Plastiksacks in einem öffentlichen Abfalleimer zu untersagen. Anders hätte die Situation ausgesehen, hätte jemand etwa den halben Hausrat entsorgen wollen. Das Wegwerfen von Abfall kann gemäss Übertretungsstrafgesetz mit 50 bis 200 Franken geahndet werden.
*Name der Redaktion bekannt