20 Minuten - Luzern

Drohen Eltern dem Kind, sollen sie dafür büssen

ZÜRICH. Droht jemand seinem Kind, sollen die Behörden zwingend einschreit­en. Ein Politiker warnt vor dem Vorschlag.

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«Wenn du nicht um 23 Uhr zu Hause bist, gibts Hausarrest»: Solche Aussagen gehören bei einigen Familien zum Alltag – und sind strafrecht­lich nicht relevant. Droht man dem Kind aber an, es in ein Heim abzuschieb­en, oder gar, es umzubringe­n, schaltet sich die Justiz ein – allerdings nur, wenn das Kind einen Antrag stellt.

Anders in einer Ehe: Versetzt man den Partner in «Angst und Schrecken», werden die Behörden von sich aus aktiv – vorausgese­tzt, jemand hört und meldet die Drohung. In einer Motion fordert SP-Nationalrä­tin Yvonne Feri den Bundesrat auf, die Gesetzgebu­ng zu korrigiere­n. Feri: «Erwachsene sind hier besser geschützt als Kinder. Das will ich ändern.» Aus der Sicht des Täters sei die Drohung vielleicht nicht ernst gemeint – das i innere Sicherheit sgefühl d des Kindes könne trotzdem beschädigt werw den, so Feri. «Auc ch im i öffentli- chen Raum sollen Drohungen durch das familiäre Umfeld von Amtes wegen verfolgt werden.» Psychologe Thomas Estermann befürworte­t den Vorschlag: So würde die Anzahl Drohungen schrumpfen (siehe unten).

SVP-Nationalra­t Sebastian Frehner warnt dagegen vor der zu starken Einmischun­g des Staates: «Man muss sich fragen, ob es immer im Sinne der Familie und des Kindes ist, wenn sich gleich die Behörden einschalte­n.» Sei die ElternKind-Beziehung wegen eines Streits gerade auf die Probe ge- stellt, könne ein Eingreifen der Behörden die Lage verschlimm­ern, so Frehner. «Der Staat soll nur eingreifen, wenn das Kindeswohl ganz klar gefährdet ist.»

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FOTOS: KEYSTONE Yvonne Feri (SP).
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Sebastian Frehner (SVP).

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