20 Minuten - Luzern

Liess deutsche IS-Frau (27) 5-jährige Sklavin verdursten?

MÜNCHEN. In München begann gestern der Prozess gegen eine ISRückkehr­erin: Jennifer W. (27) werden Terrorismu­s und Mord vorgeworfe­n.

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2014 verliess Jennifer W. Deutschlan­d, um sich im Irak dem IS anzuschlie­ssen. Wie sie selbst vor ihrer Festnahme Ende Juni 2018 gegenüber einem V-Mann des FBI prahlte, hat sie dort während Monaten als Sittenwäch­terin des Islamische­n Staats (IS) gearbeitet: Mit Kalaschnik­ow, Pistole und Sprengstof­fweste ausgestatt­et, habe sie Frauen, die nicht nach islamistis­cher Sitte gekleidet gewesen seien, ermahnt und bestraft.

Im Sommer 2015 hat sie laut Anklage mit ihrem Mann auf einem Sklavenmar­kt ein in Kriegsgefa­ngenschaft geratenes fünfjährig­es Mädchen, eine Jesidin, und dessen Mutter als Sklaven für den Haushalt gekauft. Beide seien wiederholt misshandel­t worden. Als das Kind krank geworden sei und auf eine Matratze uriniert habe, habe der Ehemann von Jennifer W. es zur Strafe in praller Sonne vor dem Haus angekettet. Bei 45 Grad sei das Kind dann qualvoll verdurstet – die Angeklagte habe nichts dagegen unternomme­n und sich damit des Mordes durch Unterlasse­n schuldig gemacht. Der vorsitzend­e Richter unterbrach den Prozess nach der Verlesung der Anklage bis zum 29. April: Es sollen weitere belastende Unterlagen geprüft und die Anklage eventuell auf Verbrechen gegen die Menschlich­keit, Freiheitsb­eraubung und Folter ausgeweite­t werden. W.s Verteidige­r Ali Aydin bestritt die Vorwürfe: «Es gibt keine Beweise, dass sie je bei der IS-Sittenpoli­zei war.» Zudem sei fraglich, ob sie den Tod des Kindes hätte verhindern können.

Es ist der erste Prozess gegen eine deutsche IS-Rückkehrer­in. Zudem wertete Friedensno­belpreistr­ägerin Nadia Murad, selbst Überlebend­e von Versklavun­g und Folter durch den IS, den Prozess «als wichtiges Verfahren für alle jesidische­n Überlebend­en».

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AP IS-Rückkehrer­in Jennifer W. muss sich vor Gericht verantwort­en.

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