Ja zu Schengen, Nein zur Entwaffnung
Die Einführung von flächendeckenden Waffenverboten oder der «Bedürfnisklausel» ist für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum nicht erforderlich. Das ist nicht die Meinung des Referendumskomitees, sondern die des Bundesrates, der das Schengen-Abkommen ausgehandelt hat: «Die Befürchtung hinsichtlich einschneidender Beschränkungen in unserem Waffenrecht ist unbegründet (…) Nach wie vor braucht es für den Erwerb einer Waffe keinen Bedürfnisnachweis.» (Erläuterungen des Bundesrates zur Schengen-Beitrittsabstimmung vom 5. Juni 2005).
... schwächt die Stellung des Individuums gegenüber dem Staat und der Mehrheit (individueller Waffenbesitz ist individuelle Wehrhaftigkeit; weniger individuelle Wehrhaftigkeit bedeutet einen tieferen Preis für die Verübung von Menschenrechtsverletzungen)
... spricht unbescholtenen Bürgern Vernunft und Mündigkeit ab (privater Waffenbesitz ist grundsätzlich ein unvertretbares Risiko – nur in begründeten Ausnahmefällen kann es akzeptiert werden)
... verhindert weder Terror, Kriminalität noch Suizide
... bürdet hunderttausenden unbescholtenen Waffenbesitzern für nichts und wieder nichts zusätzliche Kosten, Zeitaufwände und Freiheitsbeschränkungen auf
... sendet das fatale aussenpolitische Signal aus, dass wir zur Vermeidung von (vermeintlichen) Unannehmlichkeiten auch offensichtlichen Unsinn akzeptieren
... hält Polizisten von ihrer Arbeit ab (u.a. Administration und Kontrolle der Bedürfnisnachweise von hunderttausenden unbescholtenen Waffenbesitzern)
... zerstört den dissuasiven Effekt des weitverbreiteten Privatwaffenbesitzes (künftig werden Kriminelle von unbewaffneten Haushalten ausgehen können)
... trägt unseren traditionsreichsten Breitensport zu Grabe
... lässt unsere einzigartige «Gun Culture» verblassen
... treibt einen Keil zwischen Bürger und Milizarmee
... verletzt die Verfassung (Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsgebot für staatliches Handeln nach Art. 5 Abs. 2 BV)
... verstösst gegen den Volkswillen (Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011: Keine Bedürfnisklausel, keine Nachregistrierung, keine Verbote «besonders gefährlicher» Waffen)
... steht im Widerspruch zu den Erläuterungen des Bundesrates vor der SchengenBeitritts-Abstimmung (keine einschneidenden Beschränkungen des Waffenrechtes und kein Bedürfnisnachweis wegen Schengen)
... macht aus dem Recht auf Waffenbesitz ein Privileg (Bedürfnisklausel bringt Umkehr der Beweislast: Neu muss der Bürger dem Staat darlegen, warum er für den Besitz einer Waffe geeignet ist)