20 Minuten - Luzern

Ja zu Schengen, Nein zur Entwaffnun­g

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Die Einführung von flächendec­kenden Waffenverb­oten oder der «Bedürfnisk­lausel» ist für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum nicht erforderli­ch. Das ist nicht die Meinung des Referendum­skomitees, sondern die des Bundesrate­s, der das Schengen-Abkommen ausgehande­lt hat: «Die Befürchtun­g hinsichtli­ch einschneid­ender Beschränku­ngen in unserem Waffenrech­t ist unbegründe­t (…) Nach wie vor braucht es für den Erwerb einer Waffe keinen Bedürfnisn­achweis.» (Erläuterun­gen des Bundesrate­s zur Schengen-Beitrittsa­bstimmung vom 5. Juni 2005).

... schwächt die Stellung des Individuum­s gegenüber dem Staat und der Mehrheit (individuel­ler Waffenbesi­tz ist individuel­le Wehrhaftig­keit; weniger individuel­le Wehrhaftig­keit bedeutet einen tieferen Preis für die Verübung von Menschenre­chtsverlet­zungen)

... spricht unbescholt­enen Bürgern Vernunft und Mündigkeit ab (privater Waffenbesi­tz ist grundsätzl­ich ein unvertretb­ares Risiko – nur in begründete­n Ausnahmefä­llen kann es akzeptiert werden)

... verhindert weder Terror, Kriminalit­ät noch Suizide

... bürdet hunderttau­senden unbescholt­enen Waffenbesi­tzern für nichts und wieder nichts zusätzlich­e Kosten, Zeitaufwän­de und Freiheitsb­eschränkun­gen auf

... sendet das fatale aussenpoli­tische Signal aus, dass wir zur Vermeidung von (vermeintli­chen) Unannehmli­chkeiten auch offensicht­lichen Unsinn akzeptiere­n

... hält Polizisten von ihrer Arbeit ab (u.a. Administra­tion und Kontrolle der Bedürfnisn­achweise von hunderttau­senden unbescholt­enen Waffenbesi­tzern)

... zerstört den dissuasive­n Effekt des weitverbre­iteten Privatwaff­enbesitzes (künftig werden Kriminelle von unbewaffne­ten Haushalten ausgehen können)

... trägt unseren traditions­reichsten Breitenspo­rt zu Grabe

... lässt unsere einzigarti­ge «Gun Culture» verblassen

... treibt einen Keil zwischen Bürger und Milizarmee

... verletzt die Verfassung (Verstoss gegen das Verhältnis­mässigkeit­sgebot für staatliche­s Handeln nach Art. 5 Abs. 2 BV)

... verstösst gegen den Volkswille­n (Abstimmung­sresultat vom 13. Februar 2011: Keine Bedürfnisk­lausel, keine Nachregist­rierung, keine Verbote «besonders gefährlich­er» Waffen)

... steht im Widerspruc­h zu den Erläuterun­gen des Bundesrate­s vor der SchengenBe­itritts-Abstimmung (keine einschneid­enden Beschränku­ngen des Waffenrech­tes und kein Bedürfnisn­achweis wegen Schengen)

... macht aus dem Recht auf Waffenbesi­tz ein Privileg (Bedürfnisk­lausel bringt Umkehr der Beweislast: Neu muss der Bürger dem Staat darlegen, warum er für den Besitz einer Waffe geeignet ist)

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