Wie lange darf ich auf der Arbeit im Internet surfen?
Vorsicht, unbegrenzter Internetkonsum kann dir Probleme mit der Geschäftsleitung einbringen!
Während eines strengen Arbeitstages fällt einem allerhand ein, um sich mithilfe des Internets von den Arbeitspflichten abzulenken. So wird mal geschaut, ob noch Karten für das Konzert der Lieblingsband verfügbar sind, werden zum dritten Mal die WhatsappNachrichten gecheckt oder aus Langeweile eine Hose und fünf neue TShirts bestellt.
Dass man deswegen aber gleich den Job verliert, ist eher unwahrscheinlich. Das Problem bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber: die fehlende Begründung. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation kann eine Verletzung der Privatsphäre bedeuten. Es existiert in der Schweiz kein Gesetz, dass das Surfen während der Arbeitszeit verbietet, und die Überwachung der Internetaktivitäten von Mitarbeitern ist ohne konkrete Begründung verboten.
Verbringst du verhältnismässig zu viel Zeit mit privaten Erledigungen im Internet, kann dich dein Arbeitgeber jedoch verwarnen und in einem zweiten Schritt auch eine Kündigung androhen oder aussprechen. Die meisten Arbeitgeber lassen den Angestellten freie Hand über deren Internetkonsum, andere schränken hingegen den Zugriff auf gewisse Seiten ein. Für die private Nutzung der Kommunikationsmedien gilt am Arbeitsplatz häufig eine Art «common sense»: Man tut es, sollte damit aber nicht unangenehm auffallen. Wichtig ist am Ende ein gesundes Mass, die Arbeitszeit ist auf jeden Fall im Sinne des Arbeitgebers zu verbringen, doch einige private Erledigungen wie auch das Beantworten von WhatsappNachrichten sollte niemanden den Kopf kosten.