Vergiftete Hunde – Halterin trotz Zweifel freigesprochen
BURGDORF. Eine Halterin soll ihre drei Hunde getötet haben. Nun wurde sie freigesprochen.
Im Zweifel für den Angeklagten: Nach diesem Grundsatz wurde D. M.* gestern in allen Punkten freigesprochen. Die 26-Jährige musste sich unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz durch Misshandeln und Töten von drei Hunden vor dem Regionalgericht in Burgdorf verantworten. Ihre drei Hunde starben 2018 einen qualvollen Tod, nachdem sie Gift und Rasierklingen geschluckt hatten.
Für die Staatsanwaltschaft war es erwiesen, dass die Frau ihren Jagdterrier und die Malinois selber getötet hatte. «Direkte Beweise, dass die Angeklagte die Täterin ist, liegen nicht vor», sagte Richter Manuel Blaser gestern bei der Urteilsverkündung. «Es gibt jedoch mehrere Indizien, die für die Tat sprechen.» Der Richter gab deutlich zu Protokoll, dass er keineswegs von M.s Unschuld überzeugt sei. «Sie hatte zu diesem Zeitpunkt Schulden.» Ausserdem sei M. wegen der Hunde aus der Wohnung geworfen worden und gerade auf Wohnungssuche gewesen. «Das ist schwierig mit drei Hunden», so der Richter.
Die Halterin sammelte nach dem Vorfall Geld, um Menschen in einer ähnlichen Situation zu helfen – 19000 Franken kamen zusammen. Deswegen wurde sie unter anderem wegen Betrugs angeklagt. Die Indizien und Motive würden jedoch nicht ausreichen, um M. zu verurteilen, so Blaser: «Es ist jedoch ein Freispruch in dubio.»
*Name der Redaktion bekannt