Mann fährt auf Türsteher zu: Es bleibt bei zehn Monaten
LUZERN. Ein 42-Jähriger fuhr im Streit beinahe mit einem Auto in einen Türsteher. Der Staatsanwalt forderte erfolglos eine höhere Strafe.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand bestätigt.
Der 42-Jährige war mit seinem Auto rückwärts auf den Türsteher einer Luzerner Bar zugefahren. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Autohändler neben der versuchten Körperverletzung wegen mehrfacher Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Es forderte die Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens.
Das Bundesgericht bestätigt in einem gestern veröffentlichten Urteil aber die Auffassung der Vorinstanz, wonach durch das Fahrmanöver des Autohändlers keine konkrete Gefahr geschaffen wurde. Theoretisch hätte das plötzliche Zurücksetzen des Wagens mit einer Geschwindigkeit von etwa 8 km/h dazu führen können, dass der Türsteher überrollt und schwer verletzt worden wäre. Massgebend dafür seien jedoch viele vom Zufall abhängige Faktoren, schreibt das Bundesgericht.
Der Verurteilte war 2016 nach einem Streit mit dem Türsteher einer Bar in sein Auto gestiegen. Zunächst fuhr er einige Meter vorwärts, legte dann aber den Rückwärtsgang ein. Der Türsteher stand hinter dem Auto, verfolgte das Manöver und konnte sich mit einem Sprung zur Seite retten.