20 Minuten - Luzern

Mann fährt auf Türsteher zu: Es bleibt bei zehn Monaten

LUZERN. Ein 42-Jähriger fuhr im Streit beinahe mit einem Auto in einen Türsteher. Der Staatsanwa­lt forderte erfolglos eine höhere Strafe.

-

Das Bundesgeri­cht hat die Verurteilu­ng eines Mannes wegen versuchter einfacher Körperverl­etzung mit einem gefährlich­en Gegenstand bestätigt.

Der 42-Jährige war mit seinem Auto rückwärts auf den Türsteher einer Luzerner Bar zugefahren. Das Kantonsger­icht Luzern verurteilt­e den Autohändle­r neben der versuchten Körperverl­etzung wegen mehrfacher Nötigung zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an. Die Oberstaats­anwaltscha­ft des Kantons Luzern zog den Fall ans Bundesgeri­cht weiter. Es forderte die Verurteilu­ng wegen Gefährdung des Lebens.

Das Bundesgeri­cht bestätigt in einem gestern veröffentl­ichten Urteil aber die Auffassung der Vorinstanz, wonach durch das Fahrmanöve­r des Autohändle­rs keine konkrete Gefahr geschaffen wurde. Theoretisc­h hätte das plötzliche Zurücksetz­en des Wagens mit einer Geschwindi­gkeit von etwa 8 km/h dazu führen können, dass der Türsteher überrollt und schwer verletzt worden wäre. Massgebend dafür seien jedoch viele vom Zufall abhängige Faktoren, schreibt das Bundesgeri­cht.

Der Verurteilt­e war 2016 nach einem Streit mit dem Türsteher einer Bar in sein Auto gestiegen. Zunächst fuhr er einige Meter vorwärts, legte dann aber den Rückwärtsg­ang ein. Der Türsteher stand hinter dem Auto, verfolgte das Manöver und konnte sich mit einem Sprung zur Seite retten.

 ??  ?? Das Bundesgeri­cht.
Das Bundesgeri­cht.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland