Bei privaten Grillpartys wird jetzt durchgegriffen
LUZERN. Die Covid-19Verordnung 2 wird nicht mehr nur auf öffentlichem Grund durchgesetzt: Auch im eigenen Garten riskiert man Bussen.
Mit mehr als fünf Personen in einer Pergola an einem Tisch zu feiern, ist verboten und wird jetzt auch bestraft. Selbst auf privatem Grund wird dies durchgesetzt. Christian Bertschi, Sprecher der Luzerner Polizei, bestätigte auf Anfrage von 20 Minuten einen entsprechenden Bericht von SRF. «Wenn wir sehen, dass beispielsweise in einem Garten oder auf einem privaten Spielplatz zu viele Leute unterwegs sind und die Abstände nicht eingehalten werden, dann greifen wir so ein, wie wir das auch im öffentlichen Raum machen.» Nötigenfalls würden Bussen ausgesprochen. Pro Person sind dies 100 Franken. Anhand zweier Beispiele erläutert Bertschi, wann Bussen ausgesprochen werden:
Fall 1: In einem privaten Garten halten sich die vier Kinder zweier Familien sowie die Elternteile auf. Die acht Personen unterlassen es, den nötigen Abstand einzuhalten. Fall 2: Sieben Jugendliche grillieren zusammen in einem privaten Schrebergarten.
Allerdings wird das nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. Bei der Kapo Zürich bestätigt Sprecher Stefan Oberlin zwar, dass durchaus auf privaten Grundstücken Bussen ausgesprochen werden können. Er verweist auf das Beispiel mit dem Schrebergarten. Durch die Einladung würde der private Grund öffentlich. Eher nicht angewendet werden könne diese Auslegung aber, wenn zwei Familien zusammen im Garten ihres Mehrfamilienhauses sitzen würden, so Oberlin. In St. Gallen wurde die Polizei noch gar nicht auf privatem Grund aktiv, wie Sprecher Hanspeter Krüsi sagt. Die unterschiedliche Umsetzung der Verordnung wird jetzt Thema bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten.