Sollen auch Kinder Masken tragen?
BERN. In der Schweiz tragen immer mehr Menschen Schutzmasken. Doch für Kinder sind diese laut einem Schweizer Experten nicht sinnvoll.
In drei Wochen startet der Präsenzunterricht an den Schulen. Für viele Eltern stellt sich die Frage, ob die Kinder eine Maske tragen sollen und können. In Deutschland müssen in den meisten Bundesländern Kinder ab sechs Jahren eine Maske tragen. Das sei nicht sinnvoll, sagt der Schweizer Immunologe Beda Stadler. «Die Mehrheit der Erwachsenen kann Schutzmasken nicht korrekt tragen, wie sollen es dann Kinder können?»
Ab dem 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen wieder öffnen. Für Eltern stellt sich die Frage, ob die Kinder bei der Rückkehr in den Schulalltag eine Maske tragen sollten und können. Eine Maskenpflicht gilt in der Schweiz aber nicht. Anders in Österreich und Deutschland: Dort muss im öffentlichen Verkehr und beim Einkaufen eine Schutzmaske getragen werden. Kinder sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.
«Masken für Kinder sind nicht sinnvoll», sagt der Schweizer Immunologe Beda Stadler. Schliesslich sei noch kein Kind unter zehn Jahren am Coronavirus gestorben. Auch könne das Virus bei Kindern oft gar nicht nachgewiesen werden, was bedeute, dass Kinder auch niemanden ansteckten: Masken seien daher völlig fehl am Platz. Auch könne bei Kindern die korrekte Verwendung einer Maske nicht garantiert werden: «Die Mehrheit der Erwachsenen können Schutzmasken nicht korrekt tragen, wie sollen es dann Kinder können?»
«Masken für Kinder können auch gefährlich sein», sagt Stadler weiter. Es könne sein, dass die Kinder mit einer Maske beim Spielen nicht genügend Luft bekommen würden. Deshalb rate er dringend davon ab, Kindern Schutzmasken anzuziehen.
Auch der deutsche Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) rät laut «Spiegel» von Masken für Kinder beim Toben ab: Es würde ihnen nur das Atmen erschweren und sie könnten sich damit an Spielgeräten verletzen. Grundsätzlich seien Schutzmasken für Kinder ab zwei Jahren aber einen Versuch wert, resümiert der BVKJ.