20 Minuten - Luzern

Mit 15 dem IS angeschlos­sen? Beschuldig­te schwänzt Prozess

ZÜRICH. Eine junge Frau schloss sich vor über fünf Jahren dem IS an. Dem Prozess am Zürcher Obergerich­t blieb sie fern.

- STEFAN HOHLER

Im Dezember 2014 sollen das damals 15-jährige Mädchen und ihr ein Jahr älterer Bruder mit kosovarisc­hen Wurzeln ins Gebiet des Islamische­n Staates IS nach Syrien gereist sein. Beide sollen dort den IS unterstütz­t und versucht haben, weitere Personen aus der Schweiz für den IS anzuwerben. Vor Obergerich­t musste sich die junge Frau deswegen gestern erneut verantwort­en, nachdem sie im Februar 2019 vom Jugendgeri­cht Winterthur wegen Verstosses gegen das IS-Verbot verurteilt worden war.

Der Verhandlun­g ist die Beschuldig­te aber unentschul­digt ferngeblie­ben. Vor der Vorinstanz hatte sie bestritten, den IS unterstütz­t zu haben, sie habe nur humanitäre Hilfe leisten wollen. Laut dem Oberjugend­anwalt ist der Anwalt der jungen Frau ans Obergerich­t gelangt, obwohl seine Mandantin das ablehne: «Ich möchte das Verfahren nicht weiterführ­en», habe sie vor der Berufungse­rklärung in einem Mail an den Verteidige­r geschriebe­n. Sie wolle vor allem nicht mehr in die Medien kommen. Erst später, nach Ablauf der Berufungsf­rist, habe sie die Berufung in einem Mail an den Verteidige­r akzeptiert. «Mit der Berufung ans Obergerich­t hat der Verteidige­r genau das Gegenteil erreicht, und der Fall der jungen Frau gelangt wieder in die Medien», sagte der Oberjugend­anwalt. Deshalb soll das Obergerich­t auf einen Prozess verzichten. Der Anwalt der jungen Frau lehnte den Antrag ab. «Meine Mandantin war über das ganze Vorgehen von A bis Z informiert.»

Das Obergerich­t lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab. Die Frau habe immer wieder widersprüc­hliche Aussagen gemacht, aber es liege keine klare Willensäus­serung gegen eine Weiterführ­ung des Prozesses sowohl gegenüber dem Anwalt als auch gegenüber dem Gericht vor. Deshalb wird der Prozess fortgesetz­t. Da die Beschuldig­te nicht anwesend ist, wird die Verhandlun­g schriftlic­h weitergefü­hrt.

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