Gastro-Namenspflicht sorgt für Unverständnis
BERN. Neu müssen Gäste in Restaurants ihren Namen und ihre Telefonnummer angeben. Viele Schweizer verärgert das. Datenschutzexperten sind ebenfalls skeptisch.
Wenn am Montag die Restaurants wieder aufgehen, gelten strenge Auflagen. Dazu gehört, dass Gäste Namen und Telefonnummer angeben müssen. Das kommt bei manchen Lesern nicht gut an. Bei den Wirten sind es dagegen vor allem die Abstandsvorgaben zwischen den Tischen, die sie um die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe fürchten lässt.
Am Montag dürfen Restaurants und Beizen wieder öffnen: Mit Ausnahme von Familien mit Kindern dürfen nur vier Personen an einem Tisch sitzen. Auch zwei Meter Abstand zu anderen Gästen oder Trennwände sind Pflicht. Der Arbeitgeberverband Gastrosuisse hat weitere Regeln aufgestellt, darunter, dass Gäste Name und Telefonnummer hinterlegen müssen.
Das kommt bei Leser David nicht gut an: «Es würde mir nie im Traum in den Sinn kommen, einer unbekannten Person meine Daten auszuhändigen.» Und Werner findet: «So geht Diktatur. Innerhalb von acht Wochen alle Datenschutzgesetze ersatzlos gestrichen.» Für den Datenschutzexperten David Rosenthal ist es legitim, dass man mit den Daten Kontaktketten zurückverfolgen können will. Er mahnt aber: «Die Frage ist, wie gewissenhaft die Betriebe mit den Daten umgehen. Sie sollten sie nach kurzer Zeit wieder löschen.» Letztlich sei die Angabe von Name und Telefonnummer aber ein Preis, den der Gast in der jetzigen Situation zahlen müsse. Bei den Wirten hält man die Datenerhebung für kein grosses Problem: «Die Gäste werden dadurch nicht abgeschreckt», sagt Roland Reutimann, Geschäftsführer des Restaurants Zum alten Schützenhaus in Schaffhausen. Und Florine Wagner, Geschäftsführerin Restaurant und Bar Loft Five in Zürich, beschwichtigt: «Wir machen mit den Namen und Telefonnummern nichts.»