Corona-Kontrollen bei den Hobbysportlern
ZUG. Sportvereine dürfen ab nächster Woche ihre Trainings wieder aufnehmen. Die Hygieneregeln sind klar, daher wirds Kontrollen geben.
Am Montag können im Breitensport wieder Trainings unter klaren Vorgaben des Bundes stattfinden: Höchstens in Gruppen von fünf Personen, Körperkontakt ist verboten, die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes sind einzuhalten. Einige Sportverbände halten in ihren Schutzkonzepten fest, wie die Regeln unter anderem durchgesetzt werden können: «Unsere Regeln, Prozesse und Anweisungen entsprechen den behördlichen Anforderungen. Es können Polizeikontrollen stattfinden», heisst es etwa beim Schweizerischen Fussballverband. So auch bei Swiss Badminton oder Swiss Hockey. Letzterer hält explizit fest: «Gruppen von mehr als fünf Personen sind verboten und werden durch die Polizei gebüsst.»
Die Zuger Kantonsregierung wies gestern darauf hin, dass «stichprobenartige
Kontrollbesuche in Sportanlagen und bei Vereinstrainings» durchgeführt werden. Das Amt für Sport werde dies tun, hiess es auf Anfrage. Aber: «Wenn die Polizei von Privatpersonen informiert wird, dann muss auch sie ausrücken», teilte das Amt für Sport mit. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen liege beim Verein, so der Regierungsrat. Man werde prüfen, ob die benötigten Schutzkonzepte vorliegen würden. Bei Bedarf suche man das Gespräch mit den Anwesenden und unterstütze die Vereine in der Umsetzung der Schutzvorgaben. Im Kanton St. Gallen ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig. «Die Kontrollen erfolgen auf der Basis von Stichproben sowie aufgrund von Hinweisen Dritter», hiess es gestern.