Zwei Prostituierte vergewaltigt – 13 Jahre für 24-Jährigen
ZÜRICH. Das Bezirksgericht Zürich hat einen Portugiesen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Der heute 24-jährige Arbeitslose war angeklagt, im Juni 2018 mit einem Messer bewaffnet eine Prostituierte in ihrem Zimmer im Zürcher Rotlichtmilieu sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Bereits acht Tage zuvor hatte er einer anderen Prostituierten ein Messer an den Hals gehalten, sie zu Sex gezwungen und anschliessend beraubt. Einer dritten Prostituierten stahl er unter Gewaltandrohung 200 Franken. Zudem hatte der Mann im November 2017 mit einer jungen Kollegin den Geschlechtsakt vollzogen,
Frauenwitze über Männer und Männerwitze über Frauen in nachgestellten Toiletten: Dies und noch vieles mehr thematisiert die Ausdie so stark betrunken war, dass sie sich nicht mehr wehren konnte. Die Anklageschrift umfasst 30 Seiten und 22 verschiedene Delikte.
Am Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich Mitte Mai bestritt der Portugiese die Sexualdelikte: «Ich habe nie Frauen vergewaltigt, beraubt oder verprügelt.» Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch bezüglich stellung «Made in Witzerland» ab heute bis zum 24. Januar 2021 im Forum Schweizer Geschichte Schwyz. Von der Politsatire bis zum unander Sexual- und Raubdelikte. Es habe sich um eine Verschwörung im Milieu gehandelt.
Im schriftlichen Urteil, das gestern veröffentlicht wurde, sprach das Gericht den 24-Jährigen der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens, Schändung und weiterer Delikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, wovon er schon über 700 Tage abgesessen hat. Zudem wird der Mann für zehn Jahre des Landes verwiesen und muss Schadenersatz und Genugtuung bezahlen. ständigen Witz wird dabei der Schweizer Humor multimedial und in vielen Facetten inszeniert.
Der Kanton Zürich strebt ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Jugendliche an. Der Kantonsrat hat gestern eine Motion der EVP klar überwiesen, die für E-Zigaretten die gleichen Vorgaben fordert wie für Tabakwaren.
«E-Zigaretten sollen so rasch als möglich den gleichen Vorschriften unterliegen wie Tabakprodukte», forderte der Erstunterzeichner der Motion, Beat Monhart (EVP, Gossau). Damit soll die Lücke im Jugendschutz im Kanton Zürich gefüllt werden, bis eine Bundesregelung zum Tragen kommt.
Im Kanton Zürich gilt zurzeit ein Verkaufsverbot von Raucherwaren an Jugendliche unter 16 Jahren.