20 Minuten - Luzern

«Homeoffice darf nicht zur Kostenfall­e werden»

ZÜRICH. Mehrkosten wegen Homeoffice? Dies will der Kaufmännis­che Verband Schweiz verhindern.

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Wer kann, arbeitet zu Hause – diese Regel gilt seit gestern schweizwei­t. Dies kann aber zu Mehrkosten führen: Fehlt ein Laptop, muss er beschafft werden. Und ist die Internetve­rbindung zu langsam, ist ein teureres Abo nötig. Der Kaufmännis­che Verband Schweiz (KFMV) setzt sich nun dafür ein, dass Homeoffice nicht zur Kostenfall­e für Arbeitnehm­ende wird: Die neue Covid-Verordnung müsse nachgebess­ert werden, damit klar ist, wer die Mehrkosten im Homeoffice trägt.

Welche Kosten im Homeoffice vom Arbeitgebe­r übernommen werden, ist vom Bund nicht klar geregelt. Für den KFMV ist das nicht verantwort­bar: «Es braucht Rahmenbedi­ngungen», erklärt Ursula Häfliger, Verantwort­liche Politik. Denn: Ohne Regeln könnte es zu bösen Überraschu­ngen kommen. Wer muss etwa für einen im Homeoffice gestohlene­n Laptop aufkommen? Der KFMV hat darum eine Mustervere­inbarung als Vorlage für geregeltes Homeoffice entworfen. Häfliger: «Sonst wird das Arbeiten zu Hause zu einem rechtliche­n Niemandsla­nd.» Zudem hat der Verband eine Berechnung­stabelle erstellt. Diese solle Anhaltspun­kte geben, wie viel Kosten im Homeoffice entstünden.

Ähnlich sieht es die Gewerkscha­ft Syndicom: Sie findet es nicht akzeptabel, dass der Bund die Arbeitgebe­r von jeglicher Pflicht befreit, für Auslagen im Homeoffice aufzukomme­n. Die Covid-19-Verordnung sieht zwar keine Auslagenen­tschädigun­g vor, hält aber fest, dass Arbeitgebe­r für Homeoffice organisato­rische und technische Massnahmen treffen müssen. «Arbeitgebe­r müssen für Softwareli­zenzen und fehlende Laptops aufkommen», erklärt Boris Etter, Rechtsanwa­lt und Arbeitsrec­htsspezial­ist. Büromateri­al oder Druckerpat­ronen müssen ebenfalls bezahlt werden. Für Miet-, Wohn- oder Stromkoste­n müssen die Arbeitgebe­r laut Gesetz hingegen nicht aufkommen.

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IMAGO Wer kommt im Homeoffice wofür auf?

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