David Degen gibt im FCB-Poker nicht auf
BASEL. Der FC Basel teilte gestern nach einer VR-Sitzung mit, dass die Holding AG nicht an David Degen verkauft wird.
KONTROVERS Ist der Machtkampf beim FC Basel entschieden? Nach einer Verwaltungsratssitzung der FC Basel Holding AG hat der Club in einer Pressemitteilung verkündet, dass der VR dem Verkauf der Aktien von David Degen an die Basel Dream & Vision AG zustimme. Der Aktionärsbindungsvertrag erlaube es Bernhard Burgener, seine Aktien zusammen mit den Aktien von Degen zu verkaufen.
Er habe das im Aktionärsbindungsvertrag mit Degen vorgesehene «Mitverkaufsrecht» (Drag-Along-Recht) ausgeübt und damit Degen verpflichtet, sein 10-Prozent-Paket der Basel Dream & Vision anzudienen, wenn diese wie vorgesehen das Aktienpaket von Burgener übernehme, so das Communiqué. «Der Verwaltungsrat hat weiter zur Kenntnis genommen, dass das Drag-Along-Recht gemäss ausdrücklicher Bestimmung im Aktionärsbindungsvertrag dem Vorkaufsrecht von David Degen vorgeht.»
Heisst: Burgener ruft sich im Machtstreit beim FCB zum Sieger aus – und zwingt den ExFCB-Star zum Verkauf seiner Aktien. Degen erhält dafür denselben Kaufpreis pro Aktie wie Burgener. Die FCB Holding gehört nun also theoretisch zu 92 Prozent der Basel Dream & Vision. Diese neue Gesellschaft wird wiederum von Burgener sowie der britischen Investmentgesellschaft Centricus gehalten. Burgener soll über die Stimmenmehrheit verfügen, während Centricus Kapital einbringen soll. Von 200 Millionen Franken ist die Rede. Ist dieser Schachzug das Ende des Machtkampfes? Kaum. Nach der von Degen angestrengten superprovisorischen Verfügung des Basler Zivilgerichts dürfen nämlich keine FCB-Holding-Aktien an die Basel Dream & Vision übertragen werden. Degens Berater Dani Büchi hält in einem Statement fest: «David Degen hat das ihm gewährte Vorkaufsrecht rechtskonform ausgeübt. Dieses gilt nach wie vor, und David Degen hält daran fest.»
Eines ist sicher: Der gestrige Tag hat die Lage nicht einfacher gemacht.