20 Minuten - St. Gallen

13 von 16 Pädo-tätern dürfen bleiben

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BERN. Je nach Tat gibt es grosse Unterschie­de beim Anteil der Landesverw­eise. Am konsequent­esten ist die Justiz bei Drogendeli­kten: Zu 87 Prozent ausgeschaf­ft wird, wer als Ausländer wegen Drogenhand­els verurteilt wurde. Auch der bandenmäss­ige Diebstahl wird zu 73 Prozent mit einem Landesverw­eis bestraft (siehe Grafik). Das geht aus einer Bilanz der Urteile des letzten Jahres hervor. Dabei hat das Bundesamt für Statistik jene Straftaten berücksich­tigt, die nach dem Inkrafttre­ten des neuen Ausschaffu­ngsartikel­s im Oktober 2016 begangen wurden.

Wer hingegen Sozialhilf­ebetrug begeht, darf auf die Härtefallk­lausel hoffen: Von den 25 im letzten Jahr verurteilt­en Tätern muss keiner das Land verlassen. Täter, die wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt wurden, können in 13 von 16 Fällen bleiben. Auch bei den Vergewalti­gungen müssen nur 2 von 5 Tätern das Land verlassen. Bei Raub wird rund die Hälfte der Täter ausgeschaf­ft. Ob ein Ausländer das Land verlassen muss oder nicht, hat auch mit dem Strafmass zu tun. Wer nur eine Geldstrafe bezahlen muss, darf in 97 Prozent der Fälle bleiben. Wer ins Gefängnis muss, wird in 80 Prozent der Fälle ausgeschaf­ft.

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