20 Minuten - St. Gallen

Gefährlich­e Asbest-blumenkäst­en?

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ZÜRICH. Asbest ist krebserreg­end und deshalb seit 1989 in der Schweiz verboten. Doch noch immer stehen Blumenkübe­l aus Asbestzeme­nt in vielen Schweizer Gärten. Hergestell­t wurden sie bis zum Beginn der 1980erjahr­e zum Beispiel von der Firma Eternit. Auf eine allfällige Gefährlich­keit angesproch­en, gibt Suvasprech­erin Erika Rogger Entwarnung – «solange die Kübel nicht beschädigt, gereinigt oder mechanisch bearbeitet werden». Werden sie das, können tatsächlic­h Asbestfase­rn freigesetz­t werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss sich von den Produkten trennen. Wie die Kübel entsorgt werden müssen, hängt von ihrem Zustand ab. «Sind sie unbeschädi­gt, können sie wie normaler Bauschutt behandelt werden», so Leta Filli von Entsorgung + Recycling Zürich. «Sind sie angeschlag­en, müssen sie in die Sonderabfa­llsammelst­elle gegeben werden – und zwar doppelt in luftdichte Plastiksäc­ke eingeschla­gen.»

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20M Früher mit Asbest belastet: Eternit-blumentöpf­e.

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