FISCHERPATENT
ZÜRICH. Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Angler, die in der Schweiz ein Fischerpatent von mehr als 30 Tagen Dauer erwerben wollen, nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über den tierschutzgerechten Umgang mit Fischen und Krebsen haben. Diesen sogenannten Sachkunde-nachweis Fischerei (Sana) erlangt man durch Selbststudium und den Besuch eines Ausbildungskurses mit abschliessender Erfolgskontrolle.
Anglerausbildung.ch