20 Minuten - St. Gallen

Antworten zum grossen Airline-frust

ZÜRICH. Abgesagte Flüge, massive Verspätung­en: Airlines sorgen für viel Frust. Wie kommt man zu seinem Recht? Ein Experte beantworte­t Leserfrage­n.

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ZÜRICH. Massive Verspätung­en, überbuchte Maschinen, annulliert­e Flüge: Airlinefru­st ist fast schon an der Tagesordnu­ng. Allein 2018 schulden die Airlines den Passagiere­n 130 Millionen Franken, doch bezahlt wird selten. Wie kommt man zu seinem Recht? So lautete die häufigste Leserfrage im 20-Minuten-livechat mit Airhelp-experte Philippe Strässle: «Entschädig­ungen kosten Airlines Geld. Oft ist ihre Taktik, erst gar nicht zu antworten oder aber Passagiere zu vertrösten.»

Marisa: Warum kann eine Airline einen bezahlten Flug einfach so canceln?

Die Airline hat im Normalfall die Absicht, die Flüge durchzufüh­ren. Manchmal ist dies aber aus organisato­rischen Gründen nicht möglich. In Europa existieren daher die Air Passenger Rights, die Entschädig­ungen vorsehen. Die Faustregel: Hat der Flug über drei Stunden Verspätung, gibt es bei Kurzstreck­en 250 Euro, bei Langstreck­en bis zu 600 Euro.

Nicol: Wie geht man vor, wenn die Airline nicht auf Entschädig­ungsforder­ung reagiert?

Entschädig­ungen kosten die Airlines viel Geld. Oftmals ist es Taktik, nicht zu antworten. Am effiziente­sten ist es, die Airline zu verklagen. Dies kann beim Friedensri­chter geschehen. Ist dir dies zu komplizier­t, kannst du den Fall an Anbieter wie Airhelp übergeben. Im Erfolgsfal­l zahlst du eine Gebühr von 25 Prozent. Isabel: Welche Fristen sind einzuhalte­n, damit es Geld gibt?

In der Schweiz hast du 2 Jahre Zeit fürs Einreichen. Die Airline sollte innert 2 Monaten antworten.

Urs: Kann mich eine Airline sperren, wenn sie mich nach einem Gerichtsve­rfahren entschädig­en muss?

Nein, das kann nicht passieren. Mit einer Entschädig­ungsforder­ung hält man sich ja nur ans geltende Gesetz.

Saskia: Wie kann ich vermeiden, dass ich bei überbuchte­n Flügen ausgewählt werde, um den nächsten Flug zu nehmen? Gemäss Gesetz sind die Airlines verpflicht­et, Passagiere zu suchen, die sich freiwillig umbuchen lassen. Eine Garantie, dass es dich nicht trifft, hast du nicht. Ich empfehle, schon am Vortag online einzucheck­en.

Roger: Unser Flug nach Madeira blieb am Boden. Der Grund: Wetterbedi­ngungen. Andere Anbieter flogen die Insel aber an. Entschädig­ung gabs nicht. Airlines nutzen das Argument «nicht beeinfluss­bare Umstände» gern. Oftmals stimmt dies aber bei genauerer Betrachtun­g nicht. Madeira ist aber ein Flughafen mit viel Wind. Es kann sein, dass der Flugzeugty­p deines Flugs tatsächlic­h nicht landen konnte.

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ANNA BRYUKHANOV­A Sommerzeit ist Airline-frust-zeit: Nicht selten brauchen die Passagiere am Flughafen viel Geduld. Sehr viel Geduld.
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CUSTOM IMAGES Airhelp-experte Philippe Strässle (l.) beantworte­t die Fragen der 20-Minuten-leser. Video: Den Live-stream zum Nachschaue­n gibt es auf 20min.ch

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