An’nur-beschuldigter: «Sollen wir dich köpfen?»
WINTERTHUR. Die Anklageschrift im Prozess um die An’nur-moschee macht neue Details bekannt. Die Beschuldigten sind mehrheitlich jung.
Zwei Männer sind 2016 in der mittlerweile geschlossenen An’nur-moschee in Winterthur eingesperrt, attackiert und beschimpft worden. Sie wurden für «Spione» gehalten, die Tonaufnahmen an einen Journalisten weitergegeben hätten. Im Oktober kommt es am Bezirksgericht Winterthur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen zum Prozess. Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf junge Schweizer, einen Afghanen und einen Mazedonier im Alter von 18 bis 24 Jahren, zwei weitere Männer sind um die 50 und ausländische Staatsangehörige. Ein Jugendlicher bekommt zudem ein eigenes, nicht öffentliches Verfahren.
Die 300 Seiten starke Anklageschrift listet die Taten der nicht geständigen Angeklagten auf. So habe ein junger Beschuldigter eines der Opfer gefragt, wie es ster- ben wolle: «Sollen wir deinen Schädel zerstören oder sollen wir dich köpfen?» Einer der Beschuldigten muss sich zudem wegen der Beschaffung von Gewaltdarstellungen verantworten. Auf seinem Handy wurde Material gefunden, das «grausame Taten gegenüber Menschen zeigt».
Obwohl an den Handlungen nicht immer alle Angeklagten aktiv beteiligt waren, gelten sie als Mittäter. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb für alle Beschuldigten ähnlich hohe Strafen: 30 bis 36 Monate Haft, davon 18 bis 20 Monate bedingt.