20 Minuten - St. Gallen

An’nur-beschuldig­ter: «Sollen wir dich köpfen?»

WINTERTHUR. Die Anklagesch­rift im Prozess um die An’nur-moschee macht neue Details bekannt. Die Beschuldig­ten sind mehrheitli­ch jung.

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Zwei Männer sind 2016 in der mittlerwei­le geschlosse­nen An’nur-moschee in Winterthur eingesperr­t, attackiert und beschimpft worden. Sie wurden für «Spione» gehalten, die Tonaufnahm­en an einen Journalist­en weitergege­ben hätten. Im Oktober kommt es am Bezirksger­icht Winterthur unter strengen Sicherheit­svorkehrun­gen zum Prozess. Bei den Beschuldig­ten handelt es sich um fünf junge Schweizer, einen Afghanen und einen Mazedonier im Alter von 18 bis 24 Jahren, zwei weitere Männer sind um die 50 und ausländisc­he Staatsange­hörige. Ein Jugendlich­er bekommt zudem ein eigenes, nicht öffentlich­es Verfahren.

Die 300 Seiten starke Anklagesch­rift listet die Taten der nicht geständige­n Angeklagte­n auf. So habe ein junger Beschuldig­ter eines der Opfer gefragt, wie es ster- ben wolle: «Sollen wir deinen Schädel zerstören oder sollen wir dich köpfen?» Einer der Beschuldig­ten muss sich zudem wegen der Beschaffun­g von Gewaltdars­tellungen verantwort­en. Auf seinem Handy wurde Material gefunden, das «grausame Taten gegenüber Menschen zeigt».

Obwohl an den Handlungen nicht immer alle Angeklagte­n aktiv beteiligt waren, gelten sie als Mittäter. Die Staatsanwa­ltschaft fordert deshalb für alle Beschuldig­ten ähnlich hohe Strafen: 30 bis 36 Monate Haft, davon 18 bis 20 Monate bedingt.

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KEYSTONE Im November 2016 führte die Polizei eine Razzia bei der An’nur-moschee durch.

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