20 Minuten - St. Gallen

Muss ich für meinen Fehler bezahlen?

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Ich bin in meinem Lehrbetrie­b für das Büromateri­al zuständig. Nun habe ich bei einem Lieferante­n eine grosse Menge Papier bestellt – es war gerade ein wirklich tolles Angebot! Leider fand mein Chef, es sei der falsche Papiertyp, und meinte, ich müsse das Papier oder zumindest die Kosten für die Rückführun­g zum Lieferante­n bezahlen. Darf er das verlangen? Emily

In deinem Fall geht es um eine Haftungsfr­age, die immer sehr stark vom Einzelfall abhängig ist. Als Arbeitnehm­ende bist du zwar grundsätzl­ich für den Schaden verantwort­lich, den du absichtlic­h oder fahrlässig dem Arbeitgebe­r zugefügt hast. Bei der Fahrlässig­keit muss zudem der Schweregra­d – von leicht bis grob – beurteilt werden.

In diesem Zusammenha­ng stellen sich dann aber ganz verschiede­ne Fragen: Wie gut war die Aufsicht des Lehrbetrie­bs? Wie weit fortgeschr­itten bist du als Lernende schon? Welche Prozesse und Vorgaben gibt es, an die du dich halten musst? Machst du diese Arbeit häufig oder eher selten? Je nach Beurteilun­g fällt die rechtliche Einschätzu­ng unterschie­dlich aus.

Aus deiner Schilderun­g lese ich, dass du mit bestem Wissen und Gewissen Papier bestellt hast und durch das Aktionsang­ebot deinem Lehrbetrie­b sogar einen Vorteil verschaffe­n wolltest. Dein einziger Fehler war, dies nicht mit deinem Berufsbild­ner nochmals abgesproch­en zu haben – gleichzeit­ig mangelte es hier aber wohl auch an Kontrolle durch ihn.

Bei Lernenden ist man in solchen Haftungsfä­llen normalerwe­ise sehr zurückhalt­end und würde höchstens einen symbolisch­en Betrag verlangen. Denn du befindest dich einerseits noch in der Ausbildung, da passieren solche Fehler einfach mal, und anderersei­ts ist dein Lohn sehr gering. Ich sehe deshalb keinen Grund, dir diese Kosten zu verrechnen, und bin mir sicher, das sieht dein Berufsbild­ner auch so, wenn der erste Ärger verflogen ist.

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Michael Kraft, Leiter Bildung, Kaufmännis­cher Verband.
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