20 Minuten - St. Gallen

War es Selbstjust­iz oder handelt es sich um Lügen?

WINTERTHUR. Tag zwei im An’nur-prozess: Die Verteidige­r forderten gestern Freisprüch­e für ihre Mandanten.

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Am Bezirksger­icht Winterthur fand gestern der zweite Tag im An’nur-prozess statt. Neun Männer müssen sich vor Gericht verantwort­en, weil sie zwei Glaubensbr­üder eingesperr­t, attackiert und übel beschimpft haben sollen. Nachdem am Montag die Beschuldig­ten einvernomm­en worden waren, hielten die Staatsanwa­ltschaft und der Anwalt der Geschädigt­en ihr Plädoyer.

Die drei Staatsanwä­ltinnen versuchten deutlich zu machen, dass die Aussagen der Beschuldig­ten unglaubwür­dig sind. Mehrfach hatten sie sich am Montag in Widersprüc­he verstrickt. Immer wieder fiel während des Plädoyers das Wort «Selbstjust­iz». Auch im Falle des angeklagte­n M.E.*, dem Sohn (20) des damaligen Imams. Seine Stellung hätte er zur Deeskalati­on nutzen können, stattdesse­n habe er Selbstjust­iz geübt, so der Vorwurf der Justiz.

Der Anwalt der Opfer, Bernard Rambert, betonte, dass die Geschädigt­en keine Spione seien. Opfer A sei selbst Journalist und habe die An’nur-moschee 2015 erstmals besucht. «Was er in der Moschee antraf, entsprach nicht seiner Religion», sagt Rambert. Deshalb habe er zu recherchie­ren begonnen. Auch am Tattag sei er zum Beten und Recherchie­ren da gewesen, Opfer B sei zu seinem Schutz mitgekomme­n. Seit dem Vorfall litten seine Mandanten massiv. «Die Beschuldig­ten haben es geschafft, Opfer A in Todesangst zu versetzen.»

Die Verteidige­r hingegen blasen ins gleiche Horn wie ihre Mandanten. Wieder kam der Begriff «Verschwöru­ng» auf. Die Verteidige­r forderten unter anderem Freisprüch­e für ihre Mandanten.

*Name der Redaktion bekannt

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KEYSTONE Szene aus dem ersten Tag des An’nur-prozesses.

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