20 Minuten - St. Gallen

Kühlschran­k kaputt – muss Vermieter Mietzins senken?

-

Lieber Phil Geld

Mein Kühlschran­k ist kaputt. Kann ich bis zur Lieferung des neuen Geräts eine Mietzinsre­duktion verlangen?

Liebe Yael Grundsätzl­ich hat eine Wohnung alle zum vorausgese­tzten Gebrauch vereinbart­en oder zu erwartende­n Eigenschaf­ten aufzuweise­n. Ist das nicht der Fall, kann der Mieter vom Vermieter eine Herabsetzu­ng des Mietzinses verlangen – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung. Die Höhe der Mietzinsre­duktion ist von den konkreten Umständen abhängig. Die vom Mieterinne­n- und Mieterverb­and erstellte Auflistung von verschiede­nen Gerichtsen­tscheiden betreffend Mietzinsre­duktion gibt Anhaltspun­kte über die mögliche Höhe der Mietzinsre­duktion. Ist die Aufbewahru­ng oder die Küh- lung von Lebensmitt­eln stark eingeschrä­nkt, kann eine Mietzinsre­duktion von 10 Pro- zent unter Umständen gerechtfer­tigt sein. Der Vermieter ist gegenüber seinem Mieter aber verpflicht­et, einen funktionsf­ähigen Kühlschran­k bereitzust­ellen. Die Bereitstel­lung eines Ersatzgerä­ts wäre also wohl zielführen­der. Darum, liebe Yael, suchst du am besten das Gespräch mit deinem Vermieter. Mary: Sicher, wieso nicht? Bei mir lief der Geschirrsp­üler einen Monat lang nicht, weil meine Verwaltung inkompeten­t ist. Ich habe eine Mietzinsre­duktion von drei Prozent verlangt. Wieso soll man für etwas zahlen, was man nicht nutzen kann?

 ?? «MOM»/WARNER ?? Wenn der Kühlschran­k kaputt ist, sollte der Vermieter ein Ersatzgerä­t zur Verfügung stellen.
«MOM»/WARNER Wenn der Kühlschran­k kaputt ist, sollte der Vermieter ein Ersatzgerä­t zur Verfügung stellen.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland