Kühlschrank kaputt – muss Vermieter Mietzins senken?
Lieber Phil Geld
Mein Kühlschrank ist kaputt. Kann ich bis zur Lieferung des neuen Geräts eine Mietzinsreduktion verlangen?
Liebe Yael Grundsätzlich hat eine Wohnung alle zum vorausgesetzten Gebrauch vereinbarten oder zu erwartenden Eigenschaften aufzuweisen. Ist das nicht der Fall, kann der Mieter vom Vermieter eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung. Die Höhe der Mietzinsreduktion ist von den konkreten Umständen abhängig. Die vom Mieterinnen- und Mieterverband erstellte Auflistung von verschiedenen Gerichtsentscheiden betreffend Mietzinsreduktion gibt Anhaltspunkte über die mögliche Höhe der Mietzinsreduktion. Ist die Aufbewahrung oder die Küh- lung von Lebensmitteln stark eingeschränkt, kann eine Mietzinsreduktion von 10 Pro- zent unter Umständen gerechtfertigt sein. Der Vermieter ist gegenüber seinem Mieter aber verpflichtet, einen funktionsfähigen Kühlschrank bereitzustellen. Die Bereitstellung eines Ersatzgeräts wäre also wohl zielführender. Darum, liebe Yael, suchst du am besten das Gespräch mit deinem Vermieter. Mary: Sicher, wieso nicht? Bei mir lief der Geschirrspüler einen Monat lang nicht, weil meine Verwaltung inkompetent ist. Ich habe eine Mietzinsreduktion von drei Prozent verlangt. Wieso soll man für etwas zahlen, was man nicht nutzen kann?