Sexting-täter gab sich erst am Schluss reuig
USTER. Im Nacktbilder-fall zeigte sich der Täter vor Gericht reuig. Er wurde zu einer Therapie verurteilt.
USTER. In der Nacktfoto-tragödie stand gestern ein Schweizer vor Gericht. Er gab zu, Nacktbilder einer 14-Jährigen auf ein Pornoportal gestellt zu haben, um mehr Bilder zu erpressen. Erst spät entschuldigte er sich bei der Familie des Mädchens, das sich das Leben genommen hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu 42 Monaten Gefängnis. Die Strafe wird aber aufgeschoben.
Im schwarzen Anzug erschien der Angeklagte gestern im Bezirksgericht Uster ZH. Der heute 30Jährige hatte 2016 eine 14jährige Finnin im Netz kennen gelernt und Nacktfotos von ihr auf einem Pornoportal veröffentlicht. Später nahm sich die Schülerin das Leben.
Auf die Fragen des Richters antwortete der mehrfach vorbestrafte Sozialhilfeempfänger ohne grosse Emotionen. Er bestritt, sich bewusst gewesen zu sein, wie jung das Opfer war – und äusserte ganz zum Schluss sein Bedauern: «Mir tut es von Herzen leid. Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen. Zudem möchte ich mich bei der Familie entschuldigen, dass sie ihre Tochter verloren hat.»
Vor Gericht gab er zu, Nacktbilder mit dem Namen des Mädchens ins Netz gestellt zu haben, um noch mehr Bilder zu erhalten: «Ich wollte Druck auf sie ausüben.» Die Bilder habe er gelöscht, nachdem sie ihm ein Foto geschickt habe, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hielt. «Ich wollte nicht, dass sie sich etwas antut.» Auch der Verteidiger drückte auf die Tränendrüse: Sein Mandant habe in Uhaft tagelang geweint und seine Lektion gelernt. Er forderte eine zwölfmonatige, bedingte Freiheitsstrafe.
Der Staatsanwalt sagte, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Suizid des Mädchens gebe es nicht. Doch der Mann habe das Vertrauen des Mädchens missbraucht, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen – «mit der Zeit ist er zum Tyrannen geworden».
Das Gericht ging weit über die geforderten Anträge hinaus und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Strafe wird wegen einer Persönlichkeitsstörung aber aufgeschoben: Er kann in ambulante Behandlung. Der Richter sagte, der Mann habe aus seinen Vorstrafen nichts gelernt. «Sie haben dem Mädchen die letzten Lebensträume geraubt.» Die Verteidigung will Berufung einlegen.
«Ich wollte Druck auf sie ausüben.» Beschuldigter (30)