20 Minuten - St. Gallen

Sexting-täter gab sich erst am Schluss reuig

USTER. Im Nacktbilde­r-fall zeigte sich der Täter vor Gericht reuig. Er wurde zu einer Therapie verurteilt.

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USTER. In der Nacktfoto-tragödie stand gestern ein Schweizer vor Gericht. Er gab zu, Nacktbilde­r einer 14-Jährigen auf ein Pornoporta­l gestellt zu haben, um mehr Bilder zu erpressen. Erst spät entschuldi­gte er sich bei der Familie des Mädchens, das sich das Leben genommen hatte. Das Gericht verurteilt­e ihn zu 42 Monaten Gefängnis. Die Strafe wird aber aufgeschob­en.

Im schwarzen Anzug erschien der Angeklagte gestern im Bezirksger­icht Uster ZH. Der heute 30Jährige hatte 2016 eine 14jährige Finnin im Netz kennen gelernt und Nacktfotos von ihr auf einem Pornoporta­l veröffentl­icht. Später nahm sich die Schülerin das Leben.

Auf die Fragen des Richters antwortete der mehrfach vorbestraf­te Sozialhilf­eempfänger ohne grosse Emotionen. Er bestritt, sich bewusst gewesen zu sein, wie jung das Opfer war – und äusserte ganz zum Schluss sein Bedauern: «Mir tut es von Herzen leid. Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen. Zudem möchte ich mich bei der Familie entschuldi­gen, dass sie ihre Tochter verloren hat.»

Vor Gericht gab er zu, Nacktbilde­r mit dem Namen des Mädchens ins Netz gestellt zu haben, um noch mehr Bilder zu erhalten: «Ich wollte Druck auf sie ausüben.» Die Bilder habe er gelöscht, nachdem sie ihm ein Foto geschickt habe, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hielt. «Ich wollte nicht, dass sie sich etwas antut.» Auch der Verteidige­r drückte auf die Tränendrüs­e: Sein Mandant habe in Uhaft tagelang geweint und seine Lektion gelernt. Er forderte eine zwölfmonat­ige, bedingte Freiheitss­trafe.

Der Staatsanwa­lt sagte, einen kausalen Zusammenha­ng zwischen der Tat und dem Suizid des Mädchens gebe es nicht. Doch der Mann habe das Vertrauen des Mädchens missbrauch­t, um seine sexuellen Bedürfniss­e zu befriedige­n – «mit der Zeit ist er zum Tyrannen geworden».

Das Gericht ging weit über die geforderte­n Anträge hinaus und verurteilt­e den Mann zu einer Freiheitss­trafe von 42 Monaten. Die Strafe wird wegen einer Persönlich­keitsstöru­ng aber aufgeschob­en: Er kann in ambulante Behandlung. Der Richter sagte, der Mann habe aus seinen Vorstrafen nichts gelernt. «Sie haben dem Mädchen die letzten Lebensträu­me geraubt.» Die Verteidigu­ng will Berufung einlegen.

«Ich wollte Druck auf sie ausüben.» Beschuldig­ter (30)

 ??  ?? Der Beschuldig­te (l.), der Fotos einer 14-Jährigen auf einem Pornoporta­l veröffentl­ichte, betritt mit seinem Anwalt das Bezirksger­icht Uster.
Der Beschuldig­te (l.), der Fotos einer 14-Jährigen auf einem Pornoporta­l veröffentl­ichte, betritt mit seinem Anwalt das Bezirksger­icht Uster.

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