20 Minuten - St. Gallen

Wird Thomas N. heute lebenslang verwahrt?

AARAU. Nach dem Vierfachmo­rd von Rupperswil entscheide­t das Gericht heute über die Verwahrung von Thomas N. Er fehlt am Prozess.

- STEFAN EHRBAR

KONTROVERS Ein Vierfachmo­rd erschütter­te vor drei Jahren die Schweiz. Der damals 33-jährige Thomas N. drang am 21. Dezember 2015 in das Haus der Familie S. ein und zwang die Mutter Carla S. (†48), Geld abheben zu gehen. Nach ihrer Rückkehr verging er sich an ihrem Sohn Davin (†13), bevor er die beiden und den ebenfalls im Haus anwesenden Sohn Dion (†19) und dessen Freundin Simona F. (†21) tötete und das Haus anzündete.

Das Bezirksger­icht Lenzburg verurteilt­e den geständige­n N. im März zu einer lebensläng­lichen Freiheitss­trafe. Zudem ordnete das Gericht eine ordentlich­e Verwahrung und eine vollzugsbe­gleitende ambulante Massnahme an.

Dagegen legte die Verteidigu­ng Berufung ein. Sie verlangt die ersatzlose Aufhebung der Verwahrung. Auch die Staatsanwa­ltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Sie verlangt eine lebenslang­e Verwahrung. Im Gegensatz zur ordentlich­en sieht diese die Möglichkei­t einer frühzeitig­en Entlassung nicht vor. Die ordentlich­e Verwahrung war ausgesproc­hen worden, weil zwei Psychiater keine dauerhafte Untherapie­rbarkeit diagnostiz­ieren konnten. Weil die lebenslang­e Freiheitss­trafe nicht angefochte­n wurde, ist sie rechtskräf­tig. Das Aargauer Obergerich­t entscheide­t damit heute nur über die Frage der Verwahrung. Thomas N. wird nicht erscheinen: Das Gericht hiess sein Gesuch um eine Dispensier­ung gut.

Verfolgen Sie den Prozess ab 8 Uhr im Live-ticker auf 20minuten.ch

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Vierfachmö­rder Thomas N.

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