Wird Thomas N. heute lebenslang verwahrt?
AARAU. Nach dem Vierfachmord von Rupperswil entscheidet das Gericht heute über die Verwahrung von Thomas N. Er fehlt am Prozess.
KONTROVERS Ein Vierfachmord erschütterte vor drei Jahren die Schweiz. Der damals 33-jährige Thomas N. drang am 21. Dezember 2015 in das Haus der Familie S. ein und zwang die Mutter Carla S. (†48), Geld abheben zu gehen. Nach ihrer Rückkehr verging er sich an ihrem Sohn Davin (†13), bevor er die beiden und den ebenfalls im Haus anwesenden Sohn Dion (†19) und dessen Freundin Simona F. (†21) tötete und das Haus anzündete.
Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den geständigen N. im März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem ordnete das Gericht eine ordentliche Verwahrung und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an.
Dagegen legte die Verteidigung Berufung ein. Sie verlangt die ersatzlose Aufhebung der Verwahrung. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Sie verlangt eine lebenslange Verwahrung. Im Gegensatz zur ordentlichen sieht diese die Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung nicht vor. Die ordentliche Verwahrung war ausgesprochen worden, weil zwei Psychiater keine dauerhafte Untherapierbarkeit diagnostizieren konnten. Weil die lebenslange Freiheitsstrafe nicht angefochten wurde, ist sie rechtskräftig. Das Aargauer Obergericht entscheidet damit heute nur über die Frage der Verwahrung. Thomas N. wird nicht erscheinen: Das Gericht hiess sein Gesuch um eine Dispensierung gut.
Verfolgen Sie den Prozess ab 8 Uhr im Live-ticker auf 20minuten.ch