Darum wird Thomas N. nicht lebenslang verwahrt
AARAU. Der Vierfachmörder von Rupperswil entgeht einer lebenslangen Verwahrung. Trotzdem ist die Staatsanwältin zufrieden.
Thomas N. bleibt ordentlich verwahrt. Das hat gestern das Aargauer Obergericht entschieden. N. drang am 21. Dezember 2015 in Rupperswil ins Haus der Familie S. ein, zwang die Mutter Carla, Geld abheben zu gehen, und verging sich an ihrem Sohn Davin (13), bevor er die beiden sowie Sohn Dion (19) und dessen Freundin Simona F. (21) tötete. Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung.
Während N. die Strafe akzeptiert, legte er gegen die Verwahrung Berufung ein – erfolglos. N. erschien nicht vor Gericht. «Er hatte die Hoffnung auf ein anderes Urteil», so seine Verteidigerin Renate Senn (siehe unten). Staatsanwältin Barbara Loppacher nannte das Urteil hingegen «gut». Sie hatte eine lebenslange statt eine ordentliche Verwahrung gefordert. Diese sieht die Möglichkeit einer Überprüfung des Therapieerfolgs und damit einer Entlassung nicht vor. Dafür müssten allerdings zwei Gutachter Untherapierbarkeit diagnostizieren. Das hatten diese nicht getan, und daran hielten sie vor Obergericht fest. Loppacher argumentierte, die Tötungen seien nicht auf die diagnostizierten Störungen zurückzuführen und damit nicht therapierbar.
Das Gericht folgte ihr nicht. Die Voraussetzungen für die ordentliche Verwahrung sah es hingegen als gegeben an: «Die Rückfallgefahr ist hoch», sagte Oberrichter Jann Six.