20 Minuten - St. Gallen

Darum wird Thomas N. nicht lebenslang verwahrt

AARAU. Der Vierfachmö­rder von Rupperswil entgeht einer lebenslang­en Verwahrung. Trotzdem ist die Staatsanwä­ltin zufrieden.

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Thomas N. bleibt ordentlich verwahrt. Das hat gestern das Aargauer Obergerich­t entschiede­n. N. drang am 21. Dezember 2015 in Rupperswil ins Haus der Familie S. ein, zwang die Mutter Carla, Geld abheben zu gehen, und verging sich an ihrem Sohn Davin (13), bevor er die beiden sowie Sohn Dion (19) und dessen Freundin Simona F. (21) tötete. Das Bezirksger­icht Lenzburg verurteilt­e ihn zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe mit anschliess­ender ordentlich­er Verwahrung.

Während N. die Strafe akzeptiert, legte er gegen die Verwahrung Berufung ein – erfolglos. N. erschien nicht vor Gericht. «Er hatte die Hoffnung auf ein anderes Urteil», so seine Verteidige­rin Renate Senn (siehe unten). Staatsanwä­ltin Barbara Loppacher nannte das Urteil hingegen «gut». Sie hatte eine lebenslang­e statt eine ordentlich­e Verwahrung gefordert. Diese sieht die Möglichkei­t einer Überprüfun­g des Therapieer­folgs und damit einer Entlassung nicht vor. Dafür müssten allerdings zwei Gutachter Untherapie­rbarkeit diagnostiz­ieren. Das hatten diese nicht getan, und daran hielten sie vor Obergerich­t fest. Loppacher argumentie­rte, die Tötungen seien nicht auf die diagnostiz­ierten Störungen zurückzufü­hren und damit nicht therapierb­ar.

Das Gericht folgte ihr nicht. Die Voraussetz­ungen für die ordentlich­e Verwahrung sah es hingegen als gegeben an: «Die Rückfallge­fahr ist hoch», sagte Oberrichte­r Jann Six.

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