«Wir benützen ‹Allahu Akbar› in fast jedem zweiten Satz»
SCHAFFHAUSEN. Weil Orhan E. einen Freund mit «Allahu Akbar» begrüsst, wird er gebüsst. Er fühlt sich diskriminiert.
Die Worte «Allahu Akbar» kommen Orhan E.* teuer zu stehen. Im August hatte er eine Bussenverfügung der Stadtpolizei Schaffhausen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erhalten. Die Kosten: 150 Franken Busse und 60 Franken Gebühren. Die Begründung: Der 22-jährige Muslim soll einen Freund «laut und deutlich» mit den Worten «Allahu Akbar» begrüsst haben. «Das ist eine alltägliche Redewendung», so der junge Mann. «Diese verwenden wir andauernd und ohne Hintergedanken.» Eine Polizistin sah dies aber anders: Die Beamtin in Zivil war im letzten Mai vor dem türkischen Kulturverein Schaffhausen auf ihn und seinen Bekannten aufmerksam geworden, als sich die beiden auf Türkisch unterhielten.
«Auf einmal rief mich die Polizistin zu sich und wollte wissen, was ich damit gemeint hätte.» Er erklärte ihr, dass das nichts Schlimmes bedeute: «Wir benützen ‹Allahu Akbar› zur Begrüssung und in fast jedem zweiten Satz», so der Türke, «wie zum Beispiel: ‹Das Wetter ist schön, Allahu Akbar.› Damit wollen wir etwas, was wir als positiv empfinden, betonen.»
Seine Erklärungen nützten nichts. Die Polizistin forderte Verstärkung an: «Beamte tasteten mich ab, nahmen meine Personalien auf und sagten mir, ich solle mich verziehen.» Für den Schaffhauser ein klarer Fall von Diskriminierung. Die Busse habe er aber gleich bezahlt, weil er keinen weiteren Ärger wollte.
Der Schaffhauser Stadtrat und Vorsteher für Soziales und Sicherheit, Simon Stocker (AL), kann nachvollziehen, dass die Polizei bei diesem Vorfall sensibel reagiert hat: «Wie der Polizeirapport zeigt, wurde die Situation als Erregung öffentlichen Ärgernisses wahrgenommen und entsprechend rapportiert.» Zudem hätte die gebüsste Person auch die Möglichkeit gehabt, sich gegen die Busse zu wehren. «Durch die Bezahlung der Busse wurde die Verfügung aber rechtskräftig», so Stocker. Grundsätzlich sei das Aussprechen von «Allahu Akbar» aber nicht verboten. «Weder vor noch nach diesem Vorfall wurde eine ähnliche Busse ausgestellt.»
*Name der Redaktion bekannt