Trotz Sexchat: Hugentobler darf als Lehrer arbeiten
ST. GALLEN. Irrtum der Staatsanwaltschaft: Der verurteilte Ex-kantonsrat Michael Hugentobler (37) dürfte sehr wohl wieder als Lehrer arbeiten.
Nachdem bekannt geworden war, dass Hugentobler intime Chats mit einer vermeintlich 13-Jährigen führte, kam die Frage auf, ob er weiter als Lehrer arbeiten kann. Wie Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St.gallen, angab, könne Hugentobler keine Lehrtätigkeit mehr aufnehmen, da er sein Lehrerpatent «unwiderruflich» abgegeben habe.
Wie Recherchen von 20 Minuten nun zeigen, könnte Hugentobler aber durchaus wieder als Lehrer arbeiten. «Da ein Lehrerdiplom erworben wird, der Kanton also ein selbiges bei Erreichen der entsprechenden Qualifikationen ausstellt, kann dieses nicht quasi ‹zurückgegeben› werden», so Heidi Roth, Leiterin Recht beim Bildungsdepartement. «Die Eignung für die Lehrtätigkeit bleibt so lange bestehen, bis diese vom Erziehungsrat abgesprochen wird.» Rechtswirksam steht einer Lehrtätigkeit ausser einem strafrechtlichen Tätigkeitsverbot nur ein verwaltungsrechtliches Berufsverbot entgegen. Dafür zuständig ist der Erziehungsrat des Kantons. Hugentobler hat aktuell weder ein Tätigkeits- noch ein Berufsverbot. Das Bildungsdepartement sei derzeit dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Man prüfe, ob man ein Verfahren hinsichtlich Berufsverbot angehen müsse.
Da er unter anderem sein Lehr- und Masterdiplom zurückgegeben habe, «war er für uns nicht mehr ‹Lehrperson› im Sinne des Gesetzes und deshalb unterblieb eine Meldung an das Bildungsdepartement», erklärt Dobler. «Keine Meldung zu machen war ein Fehler. Im Licht der heutigen Erkenntnisse würden wir nicht mehr so handeln und eine Meldung machen», sagte er gestern zu 20 Minuten. Hugentobler selbst hält daran fest, nie wieder als Lehrer zu arbeiten.