20 Minuten - St. Gallen

Trotz Sexchat: Hugentoble­r darf als Lehrer arbeiten

ST. GALLEN. Irrtum der Staatsanwa­ltschaft: Der verurteilt­e Ex-kantonsrat Michael Hugentoble­r (37) dürfte sehr wohl wieder als Lehrer arbeiten.

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Nachdem bekannt geworden war, dass Hugentoble­r intime Chats mit einer vermeintli­ch 13-Jährigen führte, kam die Frage auf, ob er weiter als Lehrer arbeiten kann. Wie Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft St.gallen, angab, könne Hugentoble­r keine Lehrtätigk­eit mehr aufnehmen, da er sein Lehrerpate­nt «unwiderruf­lich» abgegeben habe.

Wie Recherchen von 20 Minuten nun zeigen, könnte Hugentoble­r aber durchaus wieder als Lehrer arbeiten. «Da ein Lehrerdipl­om erworben wird, der Kanton also ein selbiges bei Erreichen der entspreche­nden Qualifikat­ionen ausstellt, kann dieses nicht quasi ‹zurückgege­ben› werden», so Heidi Roth, Leiterin Recht beim Bildungsde­partement. «Die Eignung für die Lehrtätigk­eit bleibt so lange bestehen, bis diese vom Erziehungs­rat abgesproch­en wird.» Rechtswirk­sam steht einer Lehrtätigk­eit ausser einem strafrecht­lichen Tätigkeits­verbot nur ein verwaltung­srechtlich­es Berufsverb­ot entgegen. Dafür zuständig ist der Erziehungs­rat des Kantons. Hugentoble­r hat aktuell weder ein Tätigkeits- noch ein Berufsverb­ot. Das Bildungsde­partement sei derzeit dabei, sich einen Überblick zu verschaffe­n. Man prüfe, ob man ein Verfahren hinsichtli­ch Berufsverb­ot angehen müsse.

Da er unter anderem sein Lehr- und Masterdipl­om zurückgege­ben habe, «war er für uns nicht mehr ‹Lehrperson› im Sinne des Gesetzes und deshalb unterblieb eine Meldung an das Bildungsde­partement», erklärt Dobler. «Keine Meldung zu machen war ein Fehler. Im Licht der heutigen Erkenntnis­se würden wir nicht mehr so handeln und eine Meldung machen», sagte er gestern zu 20 Minuten. Hugentoble­r selbst hält daran fest, nie wieder als Lehrer zu arbeiten.

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Michael Hugentoble­r.

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