Mögliche Szenarien auf dem holprigen Weg zum Brexit
LONDON. Premierministerin Theresa May hat die Vertrauensabstimmung überstanden, nun muss sie bis Montag einen Plan B für das weitere Vorgehen vorlegen. Der britische Ex-aussenminister und Brexit-hardliner Boris Johnson sagte, das Votum gebe May ein «massives Mandat», ihren Deal mit der EU nachzuverhandeln. Die EU ist jedoch nicht bereit, den verhandelten Vertrag noch einmal zu öffnen. Nun sind mehrere Szenarien möglich.
Fall 1: Theresa May bringt ihren Plan B durch
Nach dem überstandenen Misstrauensvotum will Theresa May einen Plan B für den Brexit vorstellen. Sie wolle sich mit Vertretern aller Parteien treffen und bis Montag eine neue Vorlage ausarbeiten. Über diese müsste im Parlament noch einmal abgestimmt werden. Auch werden dann Nachverhandlungen in Brüssel fällig. Sollte May an beiden Orten durchkommen, würde es doch noch zu einem geregelten Brexit kommen.
Fall 2: May scheitert auch mit ihrem Plan B
Falls Theresa May ihre neue Vorlage bei der EU oder im Parlament nicht durchbekommt, ist sie wieder am gleichen Punkt wie jetzt. Es droht der ungeregelte, chaotische Brexit.
Fall 3: Aufschub des Brexit
Eu-diplomaten haben bereits angetönt, dass eine Verlängerung der Austrittsfrist um einige Monate denkbar wäre, um einen ungeregelten Austritt zu umgehen. Derzeit ist diese Option «eine Hypothese», denn London hat das nie verlangt.
Fall 4: «No Deal»
Kommt es zu keinen Einigungen und stellt Grossbritannien keinen Antrag auf eine Fristerstreckung, kommt es am 29. März zum ungeordneten Brexit. Dies ist in den Augen fast aller Beobachter das schlimmstmögliche Szenario.
Fall 5: Zweites Referendum
Brexit-kritiker fordern seit der ersten Abstimmung vom 23. Juni 2016 ein zweites Referendum zum Brexit.
Fall 5A. Rückzug vom Brexit
Sollte sich das britische Stimmvolk beim zweiten Anlauf gegen einen Brexit aussprechen, so wäre die Angelegenheit wohl nachhaltig vom Tisch. In einem Urteil vom Dezember hielt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fest, dass die britische Regierung das Recht hätte, auch ohne Einwilligung der EU-27 die Aktivierung von Artikel 50 wieder rückgängig zu machen. Damit bliebe Grossbritannien Mitglied der Europäischen Union mit allen Rechten und Pflichten, als wäre nichts geschehen.
Fall 5B: Zurück zum Anfang
Stimmen die Bürger erneut für den Austritt Grossbritanniens aus der Gemeinschaft, so beginnt das ganze Spiel wieder von vorn.