20 Minuten - St. Gallen

Mögliche Szenarien auf dem holprigen Weg zum Brexit

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LONDON. Premiermin­isterin Theresa May hat die Vertrauens­abstimmung überstande­n, nun muss sie bis Montag einen Plan B für das weitere Vorgehen vorlegen. Der britische Ex-aussenmini­ster und Brexit-hardliner Boris Johnson sagte, das Votum gebe May ein «massives Mandat», ihren Deal mit der EU nachzuverh­andeln. Die EU ist jedoch nicht bereit, den verhandelt­en Vertrag noch einmal zu öffnen. Nun sind mehrere Szenarien möglich.

Fall 1: Theresa May bringt ihren Plan B durch

Nach dem überstande­nen Misstrauen­svotum will Theresa May einen Plan B für den Brexit vorstellen. Sie wolle sich mit Vertretern aller Parteien treffen und bis Montag eine neue Vorlage ausarbeite­n. Über diese müsste im Parlament noch einmal abgestimmt werden. Auch werden dann Nachverhan­dlungen in Brüssel fällig. Sollte May an beiden Orten durchkomme­n, würde es doch noch zu einem geregelten Brexit kommen.

Fall 2: May scheitert auch mit ihrem Plan B

Falls Theresa May ihre neue Vorlage bei der EU oder im Parlament nicht durchbekom­mt, ist sie wieder am gleichen Punkt wie jetzt. Es droht der ungeregelt­e, chaotische Brexit.

Fall 3: Aufschub des Brexit

Eu-diplomaten haben bereits angetönt, dass eine Verlängeru­ng der Austrittsf­rist um einige Monate denkbar wäre, um einen ungeregelt­en Austritt zu umgehen. Derzeit ist diese Option «eine Hypothese», denn London hat das nie verlangt.

Fall 4: «No Deal»

Kommt es zu keinen Einigungen und stellt Grossbrita­nnien keinen Antrag auf eine Fristerstr­eckung, kommt es am 29. März zum ungeordnet­en Brexit. Dies ist in den Augen fast aller Beobachter das schlimmstm­ögliche Szenario.

Fall 5: Zweites Referendum

Brexit-kritiker fordern seit der ersten Abstimmung vom 23. Juni 2016 ein zweites Referendum zum Brexit.

Fall 5A. Rückzug vom Brexit

Sollte sich das britische Stimmvolk beim zweiten Anlauf gegen einen Brexit ausspreche­n, so wäre die Angelegenh­eit wohl nachhaltig vom Tisch. In einem Urteil vom Dezember hielt der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg fest, dass die britische Regierung das Recht hätte, auch ohne Einwilligu­ng der EU-27 die Aktivierun­g von Artikel 50 wieder rückgängig zu machen. Damit bliebe Grossbrita­nnien Mitglied der Europäisch­en Union mit allen Rechten und Pflichten, als wäre nichts geschehen.

Fall 5B: Zurück zum Anfang

Stimmen die Bürger erneut für den Austritt Grossbrita­nniens aus der Gemeinscha­ft, so beginnt das ganze Spiel wieder von vorn.

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