Tötungsdelikt Ylenia wird nicht neu aufgerollt
ST. GALLEN. Die Staatsanwaltschaft und die Kapo SG haben Stellung genommen zur Berichterstattung im Fall Ylenia. Die Wiederaufnahme des Falls sei nicht gerechtfertigt.
KONTROVERS Die zum Tatzeitpunkt 5-jährige Ylenia wurde am Vormittag des 31. Juli 2007 letztmals in Appenzell lebend gesehen. Danach wurde sie entführt, mit Toluol vergiftet und ihre Leiche im Hartmannsholz in Oberbüren vergraben. Die Untersuchung ergab damals zweifelsfrei, dass Urs Hans Von Aesch der Täter war. Dieser nahm sich noch am Tag des Verschwindens von Ylenia das Leben. Das Verfahren gegen Von Aesch wurde am 25. Juli 2008 infolge Todes eingestellt.
Seit dem 27. Februar 2019 verbreiteten gewisse Medien den Vorwurf, die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft hätten im Fall Ylenia unsorgfältig gearbeitet. Als Resultat davon hätten die Strafverfolgungsbehörden die Mittäterschaft von zwei Männern ausser Acht gelassen und seien fälschlicherweise von einer Alleintäterschaft Von Aeschs ausgegangen. Dessen Suizid wurde medial ebenfalls angezweifelt und stattdessen als Tötungsdelikt dargestellt.
Die Strafverfolgungsbehörden zeigten gestern an einer Pressekonferenz auf, dass sie während knapp eines Jahres sorgfältigst gearbeitet und alles Wesentliche untersucht hätten. Es sei keine Spur vorhanden, die einer Drittperson hätte zugeordnet werden können. Entgegen den Vorwürfen seien auch alle bekannten Zeugen befragt worden. Die Polizei sei über 1500 Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen. Auch am Suizid von Von Aesch bestehe kein Zweifel. Da die zusammengetragenen Fakten sämtlichen Spekulationen widersprächen und insbesondere eine angebliche Mittäterschaft klarerweise ausschlössen, sei eine Wiederaufnahme des Falls Ylenia juristisch nicht möglich.