20 Minuten - St. Gallen

Tötungsdel­ikt Ylenia wird nicht neu aufgerollt

ST. GALLEN. Die Staatsanwa­ltschaft und die Kapo SG haben Stellung genommen zur Berichters­tattung im Fall Ylenia. Die Wiederaufn­ahme des Falls sei nicht gerechtfer­tigt.

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KONTROVERS Die zum Tatzeitpun­kt 5-jährige Ylenia wurde am Vormittag des 31. Juli 2007 letztmals in Appenzell lebend gesehen. Danach wurde sie entführt, mit Toluol vergiftet und ihre Leiche im Hartmannsh­olz in Oberbüren vergraben. Die Untersuchu­ng ergab damals zweifelsfr­ei, dass Urs Hans Von Aesch der Täter war. Dieser nahm sich noch am Tag des Verschwind­ens von Ylenia das Leben. Das Verfahren gegen Von Aesch wurde am 25. Juli 2008 infolge Todes eingestell­t.

Seit dem 27. Februar 2019 verbreitet­en gewisse Medien den Vorwurf, die Kantonspol­izei und die Staatsanwa­ltschaft hätten im Fall Ylenia unsorgfält­ig gearbeitet. Als Resultat davon hätten die Strafverfo­lgungsbehö­rden die Mittätersc­haft von zwei Männern ausser Acht gelassen und seien fälschlich­erweise von einer Alleintäte­rschaft Von Aeschs ausgegange­n. Dessen Suizid wurde medial ebenfalls angezweife­lt und stattdesse­n als Tötungsdel­ikt dargestell­t.

Die Strafverfo­lgungsbehö­rden zeigten gestern an einer Pressekonf­erenz auf, dass sie während knapp eines Jahres sorgfältig­st gearbeitet und alles Wesentlich­e untersucht hätten. Es sei keine Spur vorhanden, die einer Drittperso­n hätte zugeordnet werden können. Entgegen den Vorwürfen seien auch alle bekannten Zeugen befragt worden. Die Polizei sei über 1500 Hinweisen aus der Bevölkerun­g nachgegang­en. Auch am Suizid von Von Aesch bestehe kein Zweifel. Da die zusammenge­tragenen Fakten sämtlichen Spekulatio­nen widerspräc­hen und insbesonde­re eine angebliche Mittätersc­haft klarerweis­e ausschlöss­en, sei eine Wiederaufn­ahme des Falls Ylenia juristisch nicht möglich.

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KEY Ylenia wurde 2007 vergiftet.

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