Drohen Eltern dem Kind, sollen sie dafür büssen
ZÜRICH. Droht jemand seinem Kind, sollen die Behörden zwingend einschreiten. Ein Politiker warnt vor dem Vorschlag.
«Wenn du nicht um 23 Uhr zu Hause bist, gibts Hausarrest»: Solche Aussagen gehören bei einigen Familien zum Alltag – und sind strafrechtlich nicht relevant. Droht man dem Kind aber an, es in ein Heim abzuschieben, oder gar, es umzubringen, schaltet sich die Justiz ein – allerdings nur, wenn das Kind einen Antrag stellt.
Anders in einer Ehe: Versetzt man den Partner in «Angst und Schrecken», werden die Behörden von sich aus aktiv – vorausgesetzt, jemand hört und meldet die Drohung. In einer Motion fordert Sp-nationalrätin Yvonne Feri den Bundesrat auf, die Gesetzgebung zu korrigieren. Feri: «Erwachsene sind hier besser als Kinder. Das will ich ändern.» Aus der Sicht des Täters sei die Drohung vielleicht nicht ernst gemeint – das innere Sicherheitsgefühl des Kindes könne trotzdem beschädigt werso den, Feri. «Auch im öffentli chen Raum sollen Drohungen durch das familiäre Umfeld von Amtes wegen verfolgt werden.» Psychologe Thomas Estermann befürwortet den Vorschlag: So würde die Anzahl Drohungen schrumpfen (siehe unten).
Svp-nationalrat Sebastian Frehner warnt dagegen vor der zu starken Einmischung des Staates: «Man muss sich fragen, ob es immer im Sinne der Familie und des Kindes ist, wenn sich gleich die Behörden einschalten.» Sei die Elternkind-beziehung wegen eines Streits gerade auf die Probe gegeschützt stellt, könne ein Eingreifen der Behörden die Lage verschlimmern, so Frehner. «Der Staat soll nur eingreifen, wenn das Kindeswohl ganz klar gefährdet ist.»