20 Minuten - St. Gallen

Neue Plätze für Schweizer Fahrende

ST. GALLEN. Schweizer Fahrende haben im Kanton St. Gallen Anrecht auf sechs Durchgangs­plätze. Doch es regt sich Widerstand, der Kanton will Ängste abbauen.

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Auf der Suche nach geeigneten Grundstück­en für Schweizer Fahrende stiess der Kanton St.gallen immer wieder auf Widerstand. Thal wie auch Gossau lehnten einen Durchgangs­platz an der Urne ab. Anfang April wurde bekannt, dass in Vilters-wangs provisoris­ch ein Durchgangs­platz eingericht­et werden soll.

Auch in Thal macht der Kanton einen erneuten Anlauf auf der Suche nach einem Durchgangs­platz, der von Fahrenden für kurzfristi­ge Aufenthalt­e das ganze Sommerhalb­jahr genutzt werden kann. Deshalb fand vor kurzem ein Informatio­nsanlass für die Bevölkerun­g statt. Kritisiert wurde, dass auf dem Grundstück trotz Ablehnung nun provisoris­ch ein Platz betrieben werden soll.

«Da der Platz ideal gelegen ist, wollen wir mit den Testbetrie­ben einen zweiten Versuch starten und zeigen, dass Durchgangs­plätze für Schweizer Jenische und Sinti funktionie­ren», so der St. Galler Bauchef Marc Mächler. Die beiden Plätze sollen bis spätestens im Frühjahr 2020 bereitsteh­en.

Die Kantone sind durch einen Bundesgeri­chtsentsch­eid von 2003 verpflicht­et, die Bedürfniss­e von Fahrenden in ihrer Raumplanun­g und Richtplanu­ng zu berücksich­tigen. Schweizer Jenische und Sinti sind offiziell als nationale Minderheit­en anerkannt. Die Schweiz ist darum verpflicht­et, Bedingunge­n zu schaffen, damit diese rund 30000 Menschen ihre Kultur pflegen und weiterentw­ickeln können.

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SYMBOLBILD/KEYSTONE Die Kantone sind gesetzlich verpflicht­et, Durchgangs­plätze für die Fahrenden zu schaffen.

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