Neue Plätze für Schweizer Fahrende
ST. GALLEN. Schweizer Fahrende haben im Kanton St. Gallen Anrecht auf sechs Durchgangsplätze. Doch es regt sich Widerstand, der Kanton will Ängste abbauen.
Auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für Schweizer Fahrende stiess der Kanton St.gallen immer wieder auf Widerstand. Thal wie auch Gossau lehnten einen Durchgangsplatz an der Urne ab. Anfang April wurde bekannt, dass in Vilters-wangs provisorisch ein Durchgangsplatz eingerichtet werden soll.
Auch in Thal macht der Kanton einen erneuten Anlauf auf der Suche nach einem Durchgangsplatz, der von Fahrenden für kurzfristige Aufenthalte das ganze Sommerhalbjahr genutzt werden kann. Deshalb fand vor kurzem ein Informationsanlass für die Bevölkerung statt. Kritisiert wurde, dass auf dem Grundstück trotz Ablehnung nun provisorisch ein Platz betrieben werden soll.
«Da der Platz ideal gelegen ist, wollen wir mit den Testbetrieben einen zweiten Versuch starten und zeigen, dass Durchgangsplätze für Schweizer Jenische und Sinti funktionieren», so der St. Galler Bauchef Marc Mächler. Die beiden Plätze sollen bis spätestens im Frühjahr 2020 bereitstehen.
Die Kantone sind durch einen Bundesgerichtsentscheid von 2003 verpflichtet, die Bedürfnisse von Fahrenden in ihrer Raumplanung und Richtplanung zu berücksichtigen. Schweizer Jenische und Sinti sind offiziell als nationale Minderheiten anerkannt. Die Schweiz ist darum verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, damit diese rund 30000 Menschen ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln können.