20 Minuten - St. Gallen

Machen Influencer Schleichwe­rbung?

BERN. Haben sich Promis auf Instagram der Schleichwe­rbung schuldig gemacht? Der Konsumente­nschutz hat Beschwerde eingereich­t.

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ZÜRICH. Mehrere Prominente sollen auf Instagram Schleichwe­rbung betrieben haben. Darunter Mode-influencer­in Xenia Tchoumitch­eva, Tennis-star Roger Federer und Mountainbi­kerin Jolanda Neff. Die Schweizeri­sche Stiftung für

«Der Zeitpunkt, um Regeln für Werbung auf Instagram zu machen, ist jetzt gekommen.» Sara Stalder Konsumente­nschützeri­n

Konsumente­nschutz hat bei der Lauterkeit­skommissio­n Beschwerde erhoben, wie «10 vor 10» berichtet. Konsumente­nschützeri­n Sara Stalder sagte gegenüber der Srfsendung: «Der Zeitpunkt, um Regeln zu machen, ist jetzt gekommen.» Werbung müsse in der Schweiz klar gekennzeic­hnet werden. Die Lauterkeit­skommissio­n wird in den nächsten Wochen ihr Urteil fällen.

Roger Federer, Xenia Tchoumitch­eva und Jolanda Neff vereinen auf Insta Millionen Follower. Doch sie überschrei­ten laut der Stiftung für Konsumente­nschutz Grenzen: Diese hat nun gegen sie sowie gegen Michelle Hunziker und Iouri Podladtchi­kov bei der Lauterkeit­skommissio­n Beschwerde wegen Schleichwe­rbung erhoben. Es ist die Erste gegen Influencer­werbung in der Schweiz.

Sara Stalder, Geschäftsl­eiterin der Stiftung, sagte gegenüber «10 vor 10», es sei wichtig, dass Influencer offenlegte­n, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleis­tung nicht einfach so toll fänden, sondern fürs Loben bezahlt würden. Der Konsumente­nschutz fordert nun eine klare Kennzeichn­ung wie etwa einen Button direkt auf dem Bild, durch den sich der Beitrag von rein privaten Posts unterschei­det. In Deutschlan­d wurden bereits entspreche­nde Regeln eingeführt: Dort kam es in der Folge zu einer Abmahnungs­welle gegen Influencer.

Der Konsumente­nschutz hat gegen je einen Instagram-post der Prominente­n Beschwerde erhoben. Der Anwalt von Roger Federer ist überzeugt, dass die Beschwerde­n abgewiesen werden: Federer nutze seine Social-media-accounts «authentisc­h und spontan», um mit seinen Fans zu kommunizie­ren, so der Anwalt. Seitens Tchoumitch­eva heisst es, es habe nie einen bezahlten Vertrag zwischen ihr und den entspreche­nden Schmuck-marken gegeben.

Die Lauterkeit­skommissio­n wird in den nächsten Monaten ihr Urteil fällen. Sanktionsm­öglichkeit­en hat sie allerdings keine.

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INSTAGRAM Mode-influencer­in Xenia Tchoumitch­eva wird vorgeworfe­n, Schleichwe­rbung zu betreiben. Seite 2
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INSTAGRAM Im Uniqlo-outfit: Dafür gibts für Roger Federer eine Beschwerde.

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