Machen Influencer Schleichwerbung?
BERN. Haben sich Promis auf Instagram der Schleichwerbung schuldig gemacht? Der Konsumentenschutz hat Beschwerde eingereicht.
ZÜRICH. Mehrere Prominente sollen auf Instagram Schleichwerbung betrieben haben. Darunter Mode-influencerin Xenia Tchoumitcheva, Tennis-star Roger Federer und Mountainbikerin Jolanda Neff. Die Schweizerische Stiftung für
«Der Zeitpunkt, um Regeln für Werbung auf Instagram zu machen, ist jetzt gekommen.» Sara Stalder Konsumentenschützerin
Konsumentenschutz hat bei der Lauterkeitskommission Beschwerde erhoben, wie «10 vor 10» berichtet. Konsumentenschützerin Sara Stalder sagte gegenüber der Srfsendung: «Der Zeitpunkt, um Regeln zu machen, ist jetzt gekommen.» Werbung müsse in der Schweiz klar gekennzeichnet werden. Die Lauterkeitskommission wird in den nächsten Wochen ihr Urteil fällen.
Roger Federer, Xenia Tchoumitcheva und Jolanda Neff vereinen auf Insta Millionen Follower. Doch sie überschreiten laut der Stiftung für Konsumentenschutz Grenzen: Diese hat nun gegen sie sowie gegen Michelle Hunziker und Iouri Podladtchikov bei der Lauterkeitskommission Beschwerde wegen Schleichwerbung erhoben. Es ist die Erste gegen Influencerwerbung in der Schweiz.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung, sagte gegenüber «10 vor 10», es sei wichtig, dass Influencer offenlegten, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll fänden, sondern fürs Loben bezahlt würden. Der Konsumentenschutz fordert nun eine klare Kennzeichnung wie etwa einen Button direkt auf dem Bild, durch den sich der Beitrag von rein privaten Posts unterscheidet. In Deutschland wurden bereits entsprechende Regeln eingeführt: Dort kam es in der Folge zu einer Abmahnungswelle gegen Influencer.
Der Konsumentenschutz hat gegen je einen Instagram-post der Prominenten Beschwerde erhoben. Der Anwalt von Roger Federer ist überzeugt, dass die Beschwerden abgewiesen werden: Federer nutze seine Social-media-accounts «authentisch und spontan», um mit seinen Fans zu kommunizieren, so der Anwalt. Seitens Tchoumitcheva heisst es, es habe nie einen bezahlten Vertrag zwischen ihr und den entsprechenden Schmuck-marken gegeben.
Die Lauterkeitskommission wird in den nächsten Monaten ihr Urteil fällen. Sanktionsmöglichkeiten hat sie allerdings keine.