20 Minuten - St. Gallen

Vier Minderjähr­ige kaufen Auto und bauen Unfall

WINTERTHUR. Vier Teenager haben bei einer Garage ein Auto gekauft. Mit diesem verursacht­en sie anschliess­end Schäden.

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Die Stadtpoliz­ei Winterthur erhielt am 2. November die Meldung, dass ein Auto im Quartier Heiligberg über den Fussballpl­atz gefahren sei. Am selben Abend ereignete sich in Winterthur-töss ein Verkehrsun­fall. In beiden Fällen fehlte von den Lenkern jede Spur, als die Polizei eintraf. Die Ermittlung­en führten zu vier Jugendlich­en, die festgenomm­en wurden und sich geständig zeigten. Ende Oktober 2019 hatten sie ein Auto gekauft, zwei Kontrollsc­hilder

eines parkierten Fahrzeugs entwendet und waren damit herumgefah­ren.

Laut Stapo-sprecher Michael Wirz handelt es sich um zwei 16-jährige Nordmazedo­nier und zwei Schweizer im Alter von 15 und 16 Jahren. «Sie haben das Auto in einer Winterthur­er Garage gekauft.» Es handle sich um einen alten Mittelklas­sewagen im Wert von ein paar Hundert Franken. «Wie der Autokauf genau abgelaufen ist, ist

Gegenstand weiterer Ermittlung­en.» Der Garagist wollte keine Stellung nehmen: «Der Fall ist für mich abgeschlos­sen.»

Doch dürfen Teenager überhaupt ein Auto kaufen? Sara Stalder, Geschäftsl­eiterin des Konsumente­nschutzes: «Bei einem Minderjähr­igen, der mit seinem eigenen Geld ein billiges Auto kaufen kann, stellt das grundsätzl­ich kein Problem dar.» Der Händler sei gesetzlich nicht verpflicht­et, einen Ausweis zu verlangen. Wisse er aber, dass der Käufer minderjähr­ig ist, dürfe er ihn nicht wegfahren lassen. «Gibt sich eine minderjähr­ige Person fälschlich­erweise als volljährig aus, kann sie polizeilic­h belangt werden.»

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MARKUS LANZ Die Teenager fuhren auf diesem Fussballpl­atz herum.

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