Vier Minderjährige kaufen Auto und bauen Unfall
WINTERTHUR. Vier Teenager haben bei einer Garage ein Auto gekauft. Mit diesem verursachten sie anschliessend Schäden.
Die Stadtpolizei Winterthur erhielt am 2. November die Meldung, dass ein Auto im Quartier Heiligberg über den Fussballplatz gefahren sei. Am selben Abend ereignete sich in Winterthur-töss ein Verkehrsunfall. In beiden Fällen fehlte von den Lenkern jede Spur, als die Polizei eintraf. Die Ermittlungen führten zu vier Jugendlichen, die festgenommen wurden und sich geständig zeigten. Ende Oktober 2019 hatten sie ein Auto gekauft, zwei Kontrollschilder
eines parkierten Fahrzeugs entwendet und waren damit herumgefahren.
Laut Stapo-sprecher Michael Wirz handelt es sich um zwei 16-jährige Nordmazedonier und zwei Schweizer im Alter von 15 und 16 Jahren. «Sie haben das Auto in einer Winterthurer Garage gekauft.» Es handle sich um einen alten Mittelklassewagen im Wert von ein paar Hundert Franken. «Wie der Autokauf genau abgelaufen ist, ist
Gegenstand weiterer Ermittlungen.» Der Garagist wollte keine Stellung nehmen: «Der Fall ist für mich abgeschlossen.»
Doch dürfen Teenager überhaupt ein Auto kaufen? Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes: «Bei einem Minderjährigen, der mit seinem eigenen Geld ein billiges Auto kaufen kann, stellt das grundsätzlich kein Problem dar.» Der Händler sei gesetzlich nicht verpflichtet, einen Ausweis zu verlangen. Wisse er aber, dass der Käufer minderjährig ist, dürfe er ihn nicht wegfahren lassen. «Gibt sich eine minderjährige Person fälschlicherweise als volljährig aus, kann sie polizeilich belangt werden.»